Landesgericht Krems
Gequälter Bub: Mutter meldete Berufung an
Die zu zwanzig Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilte Mutter des in eine Hundebox gesperrten und fast zu Tode gequälten Buben sowie deren zu 14 Jahren Haft verurteilte Freundin, haben laut mehreren Medienberichten Nichtigkeitsbeschwerde und volle Berufung gegen das Urteil eingelegt, auch gegen den Zuspruch von 80.000 Euro für das Opfer.
Unverständnis
Opferanwalt Timo Ruisinger aus Horn zeigte Unverständnis für diese Vorgangsweise seitens der Verteidigung. Der Bub wird sein ganzes Leben an dauerhaft psychischen Schäden leiden, da sollte man ihm zumindest die zugesprochene Summe zugestehen, sagte der Anwalt.
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