Rauchverbot bei Zeltfesten
Nichtrauchen in der Gastronomie ist fix. Die Kammer will, dass es auch bei Zeltfesten gilt.
BEZIRK. Die Präsidentin des Bundesrates und der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WK NÖ), Sonja Zwazl, hat mit einer Aussage zum künftigen Rauchverbot in Lokalen aufhorchen lassen. Sie verlangt, dass das Gesetz auch für Zeltfeste gelten soll. Das betrifft vor allem Vereine wie das Rote Kreuz oder die Feuerwehr, deren Veranstaltungen wichtig für ihre Finanzen sind.
"Meiner Meinung nach sollte man alles so lassen wie es ist", sagt Gerald Dimmel von der FF Dobersberg. Beim heurigen Ball im Kommunalzentrum hätte man eine gute Lösung gefunden: "Der Saal war rauchfrei und bei der Schank war es erlaubt. Alle waren zufrieden, niemand hat sich beschwert." Er versteht den Wirbel nicht und befürchtet, dass "uns die Leute davonrennen".
Nicht ganz so schlimm bewertet Stephan Mayer die neue Situation: "Ich glaube, dass die Leute wegen der Feuerwehr kommen und nicht wegen dem Rauchen." Mayer ist für die Öffentlichkeitsarbeit der Bezirks-Feuerwehr sowie in seiner Heimatgemeinde Buchbach zuständig: "Bei Festen in unseren Häusern gilt ohnehin das Rauchverbot." Weshalb man zum Beispiel in Buchbach ein kleines Kammerl zu einem Raucherraum umfunktioniert hat.
Skurril ist für ihn folgende Situation: "Wenn wir ein Zelt an ein Haus anbauen, dann gilt das Rauchverbot jetzt schon. Steht das Zelt quasi alleine, darf geraucht werden.
Stephan Mayer betont außerdem, dass er die Gastronomie verstehen kann, aber: "Ich möchte auf die oft zitierte Chancengleichheit zurück kommen." Kauft eine Feuerwehr neue Ausrüstung oder ein neues Auto, dann "ist die Mehrwertsteuer von uns zu bezahlen. Unternehmer oder andere Hilfsorganisationen erhalten einen Teil rückerstattet. Diesen Bonus hat die Feuerwehr nicht." Dies sei gesetzlich nicht vorgesehen: "Die Feuerwehr bezahlt alles selbst."
"Wenn das Gesetz kommt, dann muss man es auch umsetzen", so Bernhard Schierer, Geschäftsführer der Bezirkszentrale des Roten Kreuzes in Waidhofen, pragmatisch. Beim vier Tage lang dauernden Volksfest werde ein extra hohes Zelt mit einem Giebel verwendet, so dass "der Rauch sehr gut abziehen kann. Wir hatten deshalb noch nie eine Beschwerde."
Was Schierer jedoch vor allem beschäftigt: "Ich frage mich, wer das überwachen soll."
Das Gesetz zum Nichtraucherschutz
Seit 1. Jänner 2009 gilt in der Gastronomie ein grundsätzliches Rauchverbot mit Ausnahmen. Das Gesetz wurde vom Nationalrat im Jänner 2014 bestätigt. Seit September 2014 ist es wieder Regierungsthema: Ab kommenden Sommer soll ein totales Rauchverbot in Kraft treten. Setzt sich die Forderung der Kammer durch, dürfen künftig auch bei Zeltfesten von Vereinen, Firmen und Organisationen keine Aschenbecher mehr auf den Tischen stehen. Man will Chancengleichheit schaffen.
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