Vor 100 Jahren - Zum Schutz der Brieftaube
Am 16. April schrieb das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Waidhofen
Schutz der Brieftaube. Aus den Kreisen der Interessenten wurde bereits wiederholt Klage geführt, daß die Brieftaubenzucht infolge mangelhaften Schutzes der Brieftauben, insbesondere gegen deren immer noch vorkommendes Abschießen einen große Schaden erleidet, wodurch auf die allseitige Ausgestaltung und Förderung des militärischen Nachrichtendienstes hinzielende Tätigkeit und die mit viel Aufwand und Mühe erzielten Erfolge in Frage gestellt werden. Da Brieftauben Haustauben sind, die für die Zwecke der Nachrichtenübermittlung besonders gezüchtet bzw. trainiert werden, sind als "zahme oder zahm gemachte Tiere" im Sinne des § 384 a. b. G. B. anzusehen und als solche "kein Gegenstand des freien Tierfanges".
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.