EU: Zahlen nach 30 Tagen Pflicht
Unternehmen und die öffentliche Hand sind ab 1. März 2013 dazu verpflichtet, ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Besonders betroffen sind die öffentlichen Stellen, denn laut einer vom KSV1870 im Vorjahr durchgeführten Umfrage zahlen diese Auftraggeber durchschnittlich erst nach 42 Tagen ihre Rechnungen. Damit stehen sie vor einem Kraftakt. Anders die Lage bei den Unternehmen, die im Schnitt nach 31 Tagen ihren Verpflichtungen nachkommen. Zudem können sie zukünftig durch vertraglich festgelegte Vereinbarungen von der 30-Tage-Frist abweichen. Mehr als 60 Tage dürfen es aber nicht werden. Kürzere Zahlungsziele als 30 Tage lassen sich vertraglich natürlich jederzeit festlegen. Der Gesetzgeber präsentiert damit noch rasch vor Ablauf der zweijährigen Umsetzungsfrist der zweiten EU-Zahlungsverzugsrichtlinie (EU-Richtlinie 2011/7/EU) eine nationale Regelung.
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