Drohnen: Spechtler mit vier Rotoren
Immer mehr Drohnen sind im Luftraum des Bezirks unterwegs. Das kann zu Problemen führen.
BEZIRK WAIDHOFEN. Sie sind ab 100 Euro zu haben und heben immer öfter in den Himmel über dem Bezirk ab. Doch nicht immer sind Drohnen ein Spaß für alle Beteiligten. Im Wienerwald führte ein Fluggerät Anfang Juli zu einem Polizeieinsatz, weil der Pilot eine Nachbarin beim Sonnenbaden filmte. Die Bezirksblätter fragten Experten und Hobbypiloten, worauf man beim Betrieb einer Drohne achten muss.
Vorsicht beim Fotografieren
Zwar ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt, ob man andere Personen ungefragt filmen oder fotografieren kann, aber die Verbreitung eines Fotos ist auf jeden Fall unzulässig, wenn schutzwürdige Interessen des Abgebildeten verletzt werden, klärt der Waidhofner Anwalt Peter Ozlberger auf. "Das ist etwa dann der Fall, wenn die Veröffentlichung in den höchstpersönlichen Bereich eingreifen würde und bloßstellend wäre. Wenn der Abgebildete aber zustimmt, ist man rechtlich jedenfalls aus dem Schneider."
Beim Überfliegen fremder Grundstücke ist die Gesetzeslage ebenfalls nicht ganz eindeutig. Die Benützung des Luftraumes ist laut dem Luftfahrtgesetz zwar frei, aber: "Auch wenn es nicht ausdrücklich geregelt ist, heißt das aber sicher nicht, dass ich auch in ganz geringer Höhe ein fremdes Grundstück überfliegen kann. Wie hoch man mindestens ein Grundstück überliegen muss, ist nicht eindeutig. Hier sollte man auf den Hausverstand vertrauen. Ein Flug, der den jeweiligen Grundstückseigentümer stören wird, wird eher unzulässig sein. Dabei muss auch der Schutz der Privatsphäre beachtet werden. Einen Überflug durch eine mit einer Kamera ausgestattete Kamera in einer Höhe, die das Auskundschaften der Bewohner ermöglicht, betrachte ich als unzulässig", erklärt Ozlberger.
Abschuss kann teuer werden
Wer sich wehren will ist ebenfalls gut beraten nicht zur Schusswaffe zu greifen: Anfang August 2016 schoss ein Jäger in seinem Revier eine Drohne ab, weil er fürchtete, dass diese das Wild aufscheuchen würde. "Das war keine gute Idee. Schließlich beging er damit eine Sachbeschädigung und wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro 1.600 verurteilt. Zur Selbsthilfe sollte man also nicht greifen. Vielmehr sollte man den Zivilrechtsweg einschlagen und auf Unterlassung fragen, sofern überhaupt ein unzulässiger Überflug vorliegt", so Ozlberger.
Franz Danzinger vom Modellflugclub Waidhofen ortet bei vielen Hobbypiloten einen Informationsmangel. Denn Drohnen, die nicht in die Kategorie Spielzeug fallen, müssen nicht nur bewilligt, sondern auch versichert werden. Wer auf der sicheren Seite sein will, ist am Modellflugplatz in Waidhofen willkommen: dort dürfen Piloten ihre Drohnen bis zu 25 Kilo nach Herzenslust steigen lassen, so Danzinger.
Vorfälle mit Drohnen gab es laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen bislang keine.
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