Arbeiterkammer erkämpft 6.700 Euro
Arbeitslos wegen todkrankem Vater
Weil einem Arbeiter der Abschied vom sterbenden Vater wichtig war, wurde er von seiner Firma gekündigt. Diese zeigte keine Anteilnahme am Verlust des Mitarbeiters, sondern setzte ihm prompt vor die Türe. Nun erkämpfte die Arbeiterkammer (AK) dem Mann, was ihm zusteht.
WELS. „Unsere Bezirksstellen sind wichtige Anlaufstellen für die Beschäftigten in Oberösterreich“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Wie wichtig dies ist, zeigt der aktuelle Fall eines Arbeiters, der in die Zwickmühle geraten war. Er bat seine Firma um Urlaub, weil sein todkranker Vater im Ausland im Sterben lag. Nachdem auch die dritte Anfrage von Seiten der Firma unbeantwortet blieb, entschloss der Mann, seinen Vater in den letzten Stunden vor dem Tod zu begleiten und reiste zu ihm. Drei Tage später musste der Arbeiter den geliebten Vater wirklich zu Grabe tragen. Zurück in Österreich die nächste Tragödie: Noch während des Auslandsaufenthaltes sprach die Firma die Kündigung aus.
AK fordert, was rechtmäßig zusteht
Verzweifelt wendete er sich an die AK, welche im Streit mit der Firma eine Nachzahlung von fast 6.700 Euro erreichen konnte. Für den Mann wurden offene Ansprüche eingefordert: Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und offene Überstunden. Es wurden nämlich regelmäßig mehr Überstunden gemacht, als durch die Überstundenpauschale abgedeckt waren. Die Firma lenkte schließlich ein und zahlte.
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