Thomas Larl
Gegenstimme zur Verordnung der Axamer Bauvorschriften

Die im Axamer Gemeinderat besprochene Schutzzonenverordnung sorgt weiter für rege Diskussionen. | Foto: Hassl
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  • Die im Axamer Gemeinderat besprochene Schutzzonenverordnung sorgt weiter für rege Diskussionen.
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Der Verordnungsentwurf über die Festlegung von örtlichen Bauvorschriften sorgt in Axams weiterhin für rege Diskussionen. GR Thomas Larl (Team 6094 Axams) kann sich damit nicht anfreunden.

AXAMS. Der Gemeinderat der Gemeinde Axams hat in seiner Sitzung vom 11.5.2023 mehrheitlich beschlossen (9 JA / 7 NEIN / 1 Enthaltung), den Verordnungsentwurf über die Festlegung von örtlichen Bauvorschriften zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. GR Thomas Larl stimmte dagegen und will es nicht damit beruhen lassen.

Vorbildhaftes Verhalten

Der Mandatar will sich "bei der Axamer Bevölkerung bedanken, die Ihre Liegenschaften in den vergangenen Jahren in Eigeninitiative immer sehr vorbildlich gehegt und gepflegt haben". All diese Haus- und Wohnungseigentümer hätten gemeinsam bis zum heutigen Tag diesen wesentlichen Beitrag zu einem funktionierenden Ortsbildschutz bereits geleistet. Thomas Larl: "Es war weder ein Anreiz noch eine eigene Verordnung für die Bevölkerung notwendig."

Wesentliche Veränderung

Die Gemeinde Axams habe als verantwortliche Behörde für Bau- und Raumordnung die Ortsplanung aktiv und zum Wohle der Gemeindebürger zu gestalten, so Thomas Larl. "Dabei war in den vergangenen 30 Jahren zu vernehmen, dass dem Erhalt von prägenden Gebäuden mit einem Ortsbildcharakter eher eine untergeordnete Rolle zugemessen wurde und sich Axams dadurch in den Jahren auch im Ortszentrum wesentlich verändert hat. In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch klarstellen, dass zu jener Zeit die amtierenden Entscheidungsträger nach ihrem Ermessen zum Wohle der Gemeinde Axams
entschieden haben. Festzustellen wäre allerdings, dass in diesen vergangenen Jahren wesentliche bauliche Veränderungen – auch im Ortszentrum von Axams – abgesegnet und durchgeführt wurden. Aus den Beilagen zur Verordnung sind nunmehr nur noch vereinzelt, in der Gegend verstreute Häuser, als charakteristisch wertvoll zu finden. Von einem „Ensemble“ kann man eigentlich nur mehr in der „Alpergasse“ sprechen, und wenn schon, dann auch nur die Südseite."

Überzogenes Anliegen

Für den Gemeindemandatar ist es somit "maßlos überzogen, für eine Handvoll Häuser - als charakteristisch wertvoll erachtete Gebäude - eine Schutzzone solchen Ausmaßes über weite Teile des Ortszentrums von Axams zu erlassen". Mit Inkrafttreten dieser Verordnung würden für Liegenschaften, welche sich im dargelegten Schutzbereich befinden, weitere, erschwerende Hürden bei baulichen Maßnahmen erlassen.

Gemeinderat Thomas Larl will gegen die Verordnung weiterhin "seine Stimme erheben". | Foto: privat
  • Gemeinderat Thomas Larl will gegen die Verordnung weiterhin "seine Stimme erheben".
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Wesentliche Einschränkungen

Der aktuelle Gemeinderat von Axams hat in der laufenden Periode mehrheitlich bereits mit einer sehr strengen und rigorosen Bau- und Raumordnung wesentliche Einschränkungen zur allgemeinen Tiroler Bauordnung festgelegt, befindet Thomas Larl. "Dieser Bau- und Raumordnung habe ich als Gemeinderat nicht meine Zustimmung erteilt. Meine Begründungen sind dem Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 7.9.2022 zu entnehmen."

Nachteile

Mit dem Straßen- und Ortsbildschutz (der vorliegenden Verordnung) würde in Folge noch eine zusätzliche Hürde eingezogen, welche für Besitzer dieser Liegenschaften einen wesentlichen Nachteil gegenüber Bauwerbern – Besitzern von Liegenschaften außerhalb dieser Schutzzone - darstellt, befindet Thomas Larl.

Eintrag ins Grundbuch

Einen in der Verordnung vorgesehenen Eintrag ins Grundbuch sieht Larl als wesentlichen Eingriff in privates Eigentum für Besitzer einer betreffenden Liegenschaft. Er beruft sich dqbei auf das Tiroler SOG. §9 der Rechtsvorschrift für Stadt- und ortsbildschutzgesetz 2021. "Das steht auch zu keiner Relation zum geplanten Straßen- und Ortsbildschutz im Sinne einer Erhaltung bzw. Verschönerung. Ebenfalls kann dieser Vermerk im Grundbuch, im Falle einer geplanten Veräußerung der Liegenschaft, zu einer möglichen Wertminderung führen! Eine große Mehrheit der Axamer Bevölkerung hat in der Vergangenheit mit ihrem redlichen Schaffen bewiesen, dass es ohne große Bevormundung, sondern auf Eigeninitiative möglich ist, einen wertvollen Beitrag zum Orts- und Straßenbild zu leisten. Der Eintrag/Vermerk ins Grundbuch ist als Eingriff in privates Eigentum abzulehnen!"

Gegenstimme

Als Gemeinderat und auch als betreffender Anrainer und Besitzer einer Liegenschaft in der vorliegend geplanten Schutzzone will sich Thomas Larl weiterhin gegen diese Verordnung aussprechen und "eine Gegenstimme zum Erlass dieser Verordnung erheben."
"Ich möchte auch noch festhalten, dass ich davon ausgehe, dass alle im Gemeindeamt eingelangten mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zur Einsicht vorgelegt werden. Nur damit kann eine entsprechend fundierte Meinungsbildung zur bevorstehenden Abstimmung erfolgen!

Umfrage

In einer zur Sache durchgeführten Online-Umfage gab es folgendes Ergebnis: "Eine Schutzzonenverordnung für charakteristische Gebäude" fanden 50,83 % als "in keinem Fall notwendig". 23,33 % hielten diese Maßnahme für "unbedingt erforderlich".18,33 % glaubten, dass dies "eine Überlegung allemal wert" sei und 7,5 % befanden die Causa als "uninteressant"!

Lesen Sie dazu auch diesen Bericht:

Ortsbildschutz in Axams: „Politik braucht Rückgrat“

Weitere Infos: www.thomas-larl.at
Weitere Berichte aus der Region: www.meinbezirk.at/westliches-mittelgebirge

Die im Axamer Gemeinderat besprochene Schutzzonenverordnung sorgt weiter für rege Diskussionen. | Foto: Hassl
Gemeinderat Thomas Larl will gegen die Verordnung weiterhin "seine Stimme erheben". | Foto: privat
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