Neue Corona-Richtlinien
Wiens Schulen und Kindergärten schließen nicht mehr bei Corona-Verdacht
Derzeit gibt es für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen keine einheitliche Regelung auf Bundesebene. Die Bundeshauptstadt hat nun Regeln für die Schulen und Kindergärten in Wien ausgearbeitet.
ÖSTERREICH. Wiens Schulen und Kindergärten erhalten neue Richtlinien im Umgang mit dem Corona-Virus. Im Falles eines Verdachtsfalls soll es künftig keine Schließung von Gruppen oder ganzer Einrichtungen mehr geben.
Die Situation in Kindergärten und Schulen wurde über die letzten Wochen genau beobachtet, hieß es am Freitag in einer Aussendung der Stadt Wien. Das hätte gezeigt, dass nur ein Bruchteil der Verdachtsfälle positiv auf COVID19 getestet wurde. Weniger als fünf Prozent der Kinder mit Symptomen hätten sich tatsächlich mit dem Virus infiziert.
Die neuen Richtlinien sehen nun vor, dass nur noch jenes Kind, das COVID19-Krankheitssysmptome aufweist, abgesondert wird. Enge Kontaktpersonen, also Kinder der gleichen Klasse oder Gruppe können weiter unterrichtet oder betreut werden. Dabei darf es aber zu keiner Vermischung mit anderen Klassen oder Gruppen kommen.
In der Freizeit Kontakt zu anderen Kindern meiden
In der Freizeit sollen die anderen Kinder einer betroffenen Klasse oder Gruppe Kontakte weitgehend vermeiden, bis das Ergebnis vorliegt. Sie sollen an keinen Familien- und Geburtstagsfeiern teilnehmen und auch keine Spiel- oder Sportplätze besuchen. Möglich sei hingegen ein Spaziergang mit den Eltern oder ein kurzer Einkauf mit Schutzmaske.
Ist das Ergebnis eines Verdachtsfalls jedoch positiv, werden die engen Kontaktpersonen (Kinder derselben Gruppe/Klasse) für 14 Tage nach dem letzten Kontakt zum infizierten Kind abgesondert. Die Gesundheitsbehörde nimmt dann mit den Betroffenen Kontakt auf und leitet weitere Tests in die Wege.
"Die vergleichsweise niedrige Infektionsrate bei Kindern wird auch durch zahlreiche Studien bestätigt. Deshalb können wir die Vorgangsweise nun vereinfachen und die Betreuung der Kinder im Sinne aller Beteiligten auch bei Verdachtsfällen aufrechterhalten", erklärte die stellvertretende Landessanitätsdirektorin und Leiterin des Medizinischen Krisenstabs, Ursula Karnthaler am Freitag. Man habe die Richtlinien erarbeitet und adaptiert, da es keine einheitliche Regelung auf Bundesebene gebe, so Karnthaler.
Kinder sind keine "Superspreader"
Seit Ausbruch der Pandemie waren an Schulen und Kindergärten fast nur Einzelfälle zu verzeichnen. Eine aktuelle Studie der Universität Wien und Ärzten des Wiener Gesundheitsverbunds bestätigte die Analysen: Bei rund 5.000 Tests mittels Gurgelprobe an Wiener Schulen lag nur ein positiver Fall bei einer Lehrerin vor. Kinder und Jugendliche fungieren somit nicht als sogenannte "Superspreader" – das belegen auch internationale Untersuchungen.
Ansteckung eher im Familienverband
Laut der Stadt Wien haben Clusteranalysen in Wien gezeigt, dass sich Kinder eher im Familienverband anstecken. Den Bildungseinrichtungen kann nur ein Bruchteil der Infizierten zugeordnet werden. So ergab eine aktuelle Clusteranalyse, dass nur zwei Prozent der Neuinfektionen in Kindergärten verzeichnet wurden. Die größten Cluster sind innerhalb von Familien und Betrieben zu finden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungseinrichtungen seien auch weiterhin zu Wachsamkeit aufgerufen, was mögliche Symptome eine Corona-Erkrankung betrifft. "Ein mehrmaliges Niesen, eine leicht rinnende Nase oder ein einmaliges Husten allein ist noch kein Anlass für eine Abklärung. Starke Beschwerden, die dazu führen, dass das Kind dem Bildungsangebot nicht mehr folgen kann, sollen aber jedenfalls zu einer Abklärung führen“, so die Leiterin des Medizinischen Krisenstabs.
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