Wieder Maskenpflicht in Kroatien
Diese Corona-Regeln gelten in den beliebtesten Urlaubsländern
Die Covid19-Pandemie sorgt heuer für besondere Regeln bei Reisen in die beliebtesten Urlaubsländer der Österreicher. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen bis zu 15.800 Euro.
ÖSTERREICH. Das bei heimischen Urlaubern beliebte Kroatien hat am Montag aufgrund steigender Coronavirus-Zahlen wieder eine Maskenpflicht eingeführt: In Geschäften und Einkaufszentren gilt die Maskenpflicht für alle, sowohl für Kunden als auch für Beschäftigte. Im Gastgewerbe müssen die Masken nur vom Personal, das in Kontakt mit den Gästen kommt, getragen werden. Die Maskenpflicht gilt auch für Gesundheitseinrichtungen. Im Kroatien hat es in den letzten 24 Stunden 50 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus gegeben.
Während des Urlaubs gilt es die jeweiligen “Corona-Regeln“ der Urlaubsdestination einzuhalten – sonst drohen hohe Strafen, teils mehrere tausend Euro. "Heuer ist eine umfassende Reisevorbereitung unerlässlich: Genaue Informationen über die aktuellen Bestimmungen bezüglich Einreise und den Regeln vor Ort sind sehr wichtig", weiß ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Der ÖAMTC liefert einen Überblick, was in den beliebten Reiseländer der Österreicher zu beachten ist:
- Für Italien-Urlaube in die Regionen Apulien und Kalabrien sowie auf die Inseln Sardinien und Sizilien muss vor der Einreise eine Online-Registrierung vorgenommen werden. Wer zum Beispiel per Flugzeug oder Fähre nach Sardinien möchte, muss das entsprechende Formular 48 Stunden vorab elektronisch ausfüllen und bei der Einreise eine Kopie dessen, zusammen mit Bordkarte und Ausweis, vorlegen. Bei der Ankunft in Sardinien wird außerdem die Körpertemperatur gemessen.
- Für die Einreise nach Griechenland, egal ob am Land-, See- oder Luftweg, ist eine Online-Registrierung 24 Stunden vorab verpflichtend. Dabei erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise kontrolliert wird. Auf Basis der Angaben errechnet ein Gesundheitsalgorithmus, ob man bei der Einreise auf Covid19 getestet werden muss. Bis zum Eintreffen des Testergebnisses müssen sich Reisende am angegebenen Aufenthaltsort (z. B. Hotel) in Quarantäne begeben. Für Zypern gilt: Auch hier ist eine Online-Registrierung nötig, mindestens 24 Stunden vor Reiseantritt.
- Für die Einreise nach Kroatien ist eine Registrierung erforderlich, die entweder vorab oder direkt beim Grenzübertritt durchgeführt werden kann. Die ÖAMTC-Expertin empfiehlt: "Um Wartezeiten zu vermeiden, erledigt man das besser noch zu Hause."
- Wer nach Spanien fliegen möchte, muss sich im Rahmen des Spain Travel Health Programms mindestens 48 Stunden vor der Abreise online registrieren.
Regeln vor Ort kennen
Maskenpflicht: In Deutschland herrscht aktuell Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, also z. B. auch in Geschäften. Bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend in Kroatien, Spanien, Deutschland, Slowenien und Italien zu tragen
Mindestabstand: Der vorgeschriebene Mindestabstand variiert zwischen ein und zwei Metern in den jeweiligen Ländern. In Italien beispielsweise muss in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden, bei sportlichen Aktivitäten zwei Meter. Wo das nicht möglich ist, bzw. generell in geschlossenen Räumen, gilt die Maskenpflicht.
Fahrgemeinschaften: In Kroatien, Slowenien und Deutschland gibt es dahingehend keine Einschränkungen. In Italien aber wohl: Wer mit nicht haushaltszugehörigen Personen im Auto unterwegs ist, muss den Beifahrersitz frei lassen, auf den weiteren Sitzreihen sind je maximal zwei Personen erlaubt – und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für alle Insassen verpflichtend. In Spanien gilt für Fahrgemeinschaften "nur" Maskenpflicht.
Strafen bei Nichteinhaltung – bis 15.800 Euro
Wer gegen die Pandemie-Regeln verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen. Die konkrete Höhe ist von Land zu Land unterschiedlich. So sind in Deutschland, abhängig vom jeweiligen Bundesland, mehrere Hundert Euro Strafe möglich. In Italien liegt der Strafrahmen zwischen 400 und 3.000 Euro, in Slowenien zwischen 400 und 4.000 Euro. Deutlich höher liegt das Strafhöchstmaß in Kroatien und Spanien. So sind in Kroatien bei Missachtung der "Corona-Regeln" Strafen zwischen 1.050 und 15.800 Euro möglich. In Spanien drohen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht bis zu 100 Euro Strafe – illegale "Corona-Parties" können bis zu 10.400 Euro kosten. Wer gegen die griechischen Auflagen zur Einreise verstößt, dem droht eine Strafe von 500 Euro.
Alle Links zu den Webseiten der notwendigen Online-Registrierungen findet man im ÖAMTC-Urlaubsservice unter www.oeamtc.at/urlaubsservice.
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