Fixkostenzuschuss
40 Prozent der Hotellerie- und Gastronomiebetriebe könnten um den Zuschuss umfallen
Seit Mittwoch können Unternehmen einen Antrag auf Fixkostenzuschuss stellen. Aufgrund komplexer Regelungen und Ausnahmen könnten jedoch einige um einen Zuschuss umfallen.
ÖSTERREICH. Für Unternehmer, die coronabedingt unter deutlichen Umsatzeinbußen leiden, ist es seit Mittwoch möglich, einen Antrag auf Fixkostenzuschuss zu stellen. Ab 16 Uhr können Anträge über Finanzonline gestellt werden. "Wir geben den Betrieben noch heuer bis zu 75 Prozent der Fixkosten zurück", erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einer Pressekonferenz. Anspruch haben alle Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 40 Prozent verzeichnet haben und ihre Geschäftstätigkeit in Österreich haben. Zischen 25 und 75 Prozent der Fixkosten werden den Unternehmen dann ersetzt. Ursprünglich hätte das Geld erst Anfang nächsten Jahres ausgezahlt werden sollen. Nach der Kritik von Unternehmen wurde der Zuschuss vorverlegt. Finanzminister Blümel kündigte am Mittwoch an, dass die Auszahlung nun innerhalb von zehn Tagen erfolgen solle. Damit sei bereits im Mai, spätestens Anfang Juni mit der Auszahlung der ersten Tranche zu rechnen.
Unternehmen in Schwierigkeiten
Die Regeln für einen Fixkostenzuschuss sind jedoch komplex und sehen wesentliche Ausnahmen vor. Anträge müssen von einem Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter eingebracht werden. Kleinunternehmen können den Antrag bis zu einem Zuschuss von 12.000 Euro theoretisch auch selbst stellen. "Ich glaube, dass eine Großzahl der kleinen Unternehmer nicht in der Lage sein wird, den Antrag alleine zu stellen", erklärt Verena Trenkwalder, Vorsitzende des Fachsenats der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer jedoch im Ö1-Mittagsjournal. Die Antragstellung sei sehr kompliziert, so Trenkwalder. Zum Problem für viele könnte aber auch werden, dass Unternehmen, die als Firmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten definiert sind, von der Hilfe ausgenommen sind. 40 Prozent der Unternehmen in der Gastronomie und Hotellerie würden so nach der derzeitigen Regelung um den Zuschuss umfallen, wie Brancheninsider berichten. Denn sie werden als Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eingestuft. Auch Trenkwalder bestätigt das gegenüber Ö1. 40 Prozent sei eher die Untergrenze der Unternehmen, die derzeit in Schwierigkeiten seien. Trenkwalder fordert daher, Unternehmen, die vor Covid nicht insolvenzgefährdet waren, in die Förderung miteinzubeziehen.
NEOS-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn bezeichnete die Regeln des Fixkostenzuschusses am Mittwoch ebenfalls als äußerst komplex. Selbst für Kleinunternehmer sei die Beantragung viel zu kompliziert und bürokratisch. "Verlorene Nächte kann man nicht nachkaufen", so Schellhorn, der speziell die Verluste für Wirtshäuser und die Hotellerie beklagte.
Ein Drittel bewertet staatliche Unterstützung mit "Nicht genügend"
Das die Corona-Krise gravierenden Auswirkungen für die heimischen Unternehmen hat, zeigt auch eine aktuelle Umfrage. Der Handelsverband und die Prüfungs- und Beratungsorganisation EY befragten dafür 161 Mitglieder des österreichischen Handelsverbands. 85 Prozent der heimischen Handelsunternehmen gaben an, 2020 mit coronabedingten Umsatzeinbußen von durchschnittlich 32 Prozent zu rechnen. Nur sechs Prozent aller Handelsunternehmen gehen laut Studie davon aus, ihr Umsatzniveau halten zu können. Für das kommende Jahr ging ein Viertel der Befragten von einer Rückkehr zum Vorkrisenniveau aus. Ein interessanter Aspekt der Studie ist auch, dass ein Drittel die staatliche Unterstützungen in Corona-Zeiten mit "Nicht genügend" bewertet.
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