Wohnungsmangel
Gibt es bald eine Leerstandsabgabe in Wien?

- Foto: Kayley Dlugos/Pexels
- hochgeladen von Miriam Al Kafur
Das Thema ist wahrscheinlich so alt wie der Wohnungsmarkt in Wien selbst: Trotz unzähliger Wohnungssuchender gibt es eine Hülle und Fülle an leerstehenden Wohnungen. Die Stadt will dem nun entgegenwirken.
WIEN. Es gibt Tausende leerstehende Wohnungen in Wien. Die Stadt Wien will dem nun endlich ein Ende setzen und möchte eine Leerstandsabgabe einführen. Doch spielt der Bund da mit?
Bereits in den 80ern gab es eine Abgabe für Wohnungen, die nicht vermietet wurden. Bis der Verfassungsgerichtshof entschied, dieser Regelung ein Ende zu setzen. Derzeit ist Wien nicht das einzige Bundesland, das über eine Leerstandabgabe sinniert. Auch Tirol denkt darüber nach, der strapazierte Wohnungsmarkt in Innsbruck würde vermutlich vor Erleichterung aufseufzen.
Weiterer Anlauf
Wien hat sich dazu entschieden einen weiteren Anlauf zu wagen: "Wien ist naturgemäß immer an Lösungen interessiert, die den Wohnungsbestand stärken, leistbares Wohnen sicherstellen und dabei verfassungsrechtlich möglich sowie in der Vollziehung praktikabel sind", schreiben Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal und Finanzstadtrat Peter Hanke (beide SPÖ) in einem Brief.
Besagter Brief war an mehrere Ministerien adressiert: Das Finanz-, Wirtschafts-, Justiz- und Sozialministerium. Die Stadt Wien zeigt sich offen für Verhandlungsgespräche. Eine konkrete Zahl könne man bei der geforderten Leerstandsabgabe allerdings noch nicht nennen, da dies Aufgabe des Bundes sei, wie es aus Gaals Büro laut ORF heißt: "Die Zahl muss so hoch sein, dass Vermieten attraktiver wird." Ebenso das Büro von Hanke hüllte sich in Schweigen.
Eine weitere Zahl, hinter der ein großes Fragezeichen geschrieben steht, ist die tatsächliche Zahl der leerstehenden Wohnungen. Bei der letzten Erhebung im Jahr 2015 waren es 35.000 Wohnungen, an denen niemand gemeldet war. Eine weitere Erhebung würde es nur dann geben, wenn die Leerstandsabgabe Form annehmen würde, da sie sehr teuer sei. Ohne Bundesregelung ist die Stadt Wien einflusslos.
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