Kurzparkzonen
Alte Wiener Parkscheine nur noch bis Juli gültig
Ab dem 1. Juli gelten in Wien nur mehr die aktuell in den Verkaufsstellen erhältlichen Parkscheine zum Preis von 1,25 Euro pro halber Stunde. Die BezirksZeitung listet für die Regeln für Parkscheine auf und sagt dir, wo du diese kaufen kannst.
WIEN. Seit dem Jahresbeginn sind die Tarife für Wiener Kurzparkzonen-Parkscheine teurer geworden. Aufgrund dieser Preisanpassung musste eine Übergangslösung für alte Parkscheine, etwa aus dem vergangenen Jahr, her. Die alten Parkscheine gelten heuer noch bis zum 30. Juni.
Diese Parkscheine kann man jedoch nicht umtauschen oder zurückgeben, denn ab 1. Juli gelten nur mehr die aktuell in den Verkaufsstellen erhältlichen Parkscheine zum Preis von 1,25 Euro pro halber Stunde. Kurzparkzonen-Parkscheine kann man in Trafiken, Tankstellen, Zigarettenautomaten und gewissen Postfilialen kaufen, aber auch bei den Vorverkaufsstellen der Wiener Linien, den Fahrscheinautomaten der Wiener Linien in allen U-Bahn-Stationen, bei ARBÖ und ÖAMTC, in der Stadthauptkasse und allen Stadtkassen sowie in Geschäften, Hotels, die mit der Stadt einen Vertrag abgeschlossen haben.
Seit dem 1. Jänner gelten folgende Preise in Wien:
- 15 Minuten (violette Farbe): kostenlos
- 30 Minuten (rot): 1,25 Euro statt 1,10 Euro
- 60 Minuten (blau): 2,50 Euro statt 2,20 Euro
- 90 Minuten (grün): 3,75 Euro statt 3,30 Euro
- 120 Minuten (gelb): fünf Euro statt 4,40 Euro
"Parkscheine müssen Sie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit Windschutzscheibe gut erkennbar hinter dieser anbringen. Bei anderen mehrspurigen Fahrzeugen müssen Sie sie an einer anderen geeigneten Stelle gut erkennbar anbringen. Wenn Organe der Parkraumüberwachung (Kontrollorgane) den Parkschein oder die Parkscheine nicht sehen, stellen sie einen Strafzettel aus. Achten Sie darauf, dass die Parkscheine beim Zuschlagen der Autotür nicht verrutschen", erklärt die Stadt Wien auf ihrer Website.
Wer ist von Parkgebühren befreit?
Von Parkgebühren befreit sind etwa Fahrzeuge, die für den Bund, eine Gemeinde oder eine andere Gebietskörperschaft zugelassen sind, Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge im öffentlichen Dienst, Straßendienst, Müllabfuhr, sowie Ärztinnen und Ärzte, die zu einer Fahrt zur Hilfeleistung fahren. Weitere Infos findest du hier.
Seit März vergangenen Jahres gilt in der ganzen Stadt die flächendeckende Kurzparkzone und das Parken in jedem Bezirk ist kostenpflichtig. Das gilt von Montag bis Freitag von 9 bis 22 Uhr. Im eigenen Bezirk darf man so lange parken, wie man will, mit Parkschein oder der App "Handyparken" sind zwei Stunden erlaubt. Mehr Infos zu Ausnahmen sowie abweichenden Regelungen gibt's hier.
Informationen, wie Parkscheine richtig ausgefüllt werden, findet man hier.
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