Fall Leonie in Wien
Einer der Angeklagten wird sich schuldig bekennen

- Die Angeklagten Zubaidullah R., Ibraulhaq A. und Ali H. versuchten sich mit Zetteln das Gesicht zu verdecken.
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Am Dienstag fand der erste Prozesstag zum Fall Leonie am Wiener Landesgericht statt. Einer der Angeklagten will sich schuldig bekennen, der Erstbeschuldigte war teilweise geständig. Ein Urteil soll am 6. Oktober fallen.
WIEN. Mit großem Medienrummel startete der erste Prozesstag im Fall Leonie am Dienstag, 27. September – es sollen insgesamt sieben Verhandlungstage am Wiener Landesgericht für Strafsachen geplant sein. Ein Urteil soll am 6. Oktober fallen. Schon vorab wurde ein Film- und Fotografierverbot bei dem Prozess bekannt gegeben.
Die 13-jährige Leonie war am Morgen des 26. Juni 2021 von Passanten auf einem Grünstreifen in der Donaustadt leblos aufgefunden worden. Das Obduktionsgutachten ergab, dass ihre Atmung durch eine Drogen-Überdosis aussetzte und schließlich erstickte.

- Leonie war am Morgen des 26. Juni 2021 von Passanten auf einem Grünstreifen in der Donaustadt leblos aufgefunden worden.
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Insgesamt sieben Tabletten der Partydroge Ecstasy sollen ihr von den drei Männern zuvor eingeflößt worden sein – zuvor soll sie bereits freiwillig eine MDA-Tablette zu sich genommen haben. Danach soll sie laut Anklage von allen drei missbraucht worden sein. Als sich das Mädchen nicht mehr regte, sollen die Männer in Panik geraten sein. Als nichts mehr half, sollen die Tatverdächtigen sie es vor die Tür getragen und an den Baum angelehnt haben.
Erstbeschuldigter entschuldigt sich
Zurück zum ersten Prozesstag: Den drei angeklagten Männern im Alter von 19, 20 und 23 Jahren wird Vergewaltigung mit Todesfolge sowie schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen vorgeworfen. Die Angeklagten Zubaidullah R., Ibraulhaq A. und Ali H. versuchten sich mit Zetteln das Gesicht zu verdecken.
Wie bereits "Heute.at" berichtete, will der zweite Angeklagte Ibraulhaq A. ein Geständnis ablegen. Das kündigte auch sein Anwalt Thomas Nirk in seinem Eröffnungsplädoyer an. Bei dem Mann handelt es sich um den Mieter der Donaustädter Wohnung. Die anderen Angeklagten haben sich laut Medienberichten vorher gegenseitig beschuldigt.

- Die Angeklagten Zubaidullah R., Ibraulhaq A. und Ali H. versuchten sich mit Zetteln das Gesicht zu verdecken.
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Der Erstangeklagte, der zeitweise in der Wohnung lebte, bekannte sich nun entgegen der Ankündigung seines Anwalts teilweise schuldig. Zubaidullah R. wurde zuerst befragt und begann laut "Kurier.at" mit einer Erklärung: "Ich möchte mich bei der Familie des Opfers und der Republik Österreich entschuldigen. Ich habe alles Mögliche getan, um das Leben des Mädchens zu retten". Er habe nicht gewusst, dass Leonie erst 13 Jahre jung sei. Das Beweisvideo fertigte er an, "falls dem Mädchen etwas passiert, damit es zu seinem Recht kommt", sagt er.
Dem ältesten Angeklagten (er war zum Zeitpunkt der Tat bereits über 21 Jahre alt) drohen um zehn bis 20 Jahre oder sogar lebenslang, die beiden anderen Tatverdächtigen müssen mit bis zu 20 Jahren rechnen. Die Anwälte der Hinterbliebenen forderten Trauerschmerzensgeld in Höhe von 220.000 Euro. Der Erstbeschuldigte kommentierte das wie folgt: "Ich bin ein Flüchtling, woher soll ich so viel Geld nehmen?".

- Der Prozessauftakt am Landesgericht Wien zum Todesfall Leonie, bei der drei Männer unter Anklage stehen, wurde mit großer Spannung erwartet (Symbolfoto)
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Die Eltern von Leonie nahmen nicht am ersten Prozesstag teil. Der erste Prozesstag startete mit 45 Minuten Verspätung um zirka 11.15 Uhr, es herrschte erhöhte Sicherheitsstufe beim Prozess.
Hauptverhandlung doch öffentlich zugänglich
Auch wenn die Angeklagten der Angehörigen, Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck, den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit nach den Eröffnungsplädoyers stellten, war die Hauptverhandlung grundsätzlich öffentlich zugänglich. Fraglich ist, ob ein Video öffentlich gezeigt wird, das ein Beschuldigter während der Tat gedreht hat und das für das Strafverfahren zentrale Vorgänge in der Wohnung zeigt.
Gegen 15.30 war der erste Tag nach der Einvernahme des Erstbeschuldigten zu Ende. Morgen sollen die anderen Beschuldigten zu Wort kommen.
Zum Fall Leonie:




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