Nicht rechtskräftig
IS-Terroristen zu zwei Jahren unbedingt verurteilt
Urteil am Wiener Landesgericht: Zwei Islamischer-Staat-Anhänger (IS) wurden zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Von Miriam Al Kafur und Philippa Kaufmann
WIEN. Das Wiener Landesgericht hat im Falle der zwei jungen IS-Anhängern ein Urteil gefällt: Sie werden zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die beiden Jugendlichen im Alter von 17 und 18 Jahren waren bereits einschlägig vorbestraft. Einer der beiden war kein unbeschriebenes Blatt, die Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter warnte bereits in einem Gutachten vor einem 17-jährigen Anhänger der Terror-Miliz Islamischer Staat, berichtet der "ORF". Der junge Mann sei akut gefährlich, heißt es darin.
Verbreitung von IS-Propaganda
Der Jugendliche ist der Wiener Staatsanwaltschaft nicht unbekannt. Schon Ende Jänner war er für 21 Monate zu teilbedingter Haft verurteilt worden. Damals wegen Propaganda der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS), die Hinrichtungen und Kampfszenen beinhaltete. Diese zeigte der 17-Jährige seinen Mitschülerinnen und -schülern.
Er teilte das Propagandamaterial auch direkt über sein Handy und sympathisierte mit dem Attentäter, der in Wien am 2. November 2020 vier Menschen tötete und 23 weitere verletzte. In einer einschlägigen Chatgruppe schrieb er, er hoffe, der Attentäter werde „von Allah angenommen“. Mit einigen seiner Aussagen war er selbst anderen IS-Sympathisanten in seinem Umfeld zu radikal.
Zudem besprühte er die Brigittenauer Brücke mit den Worten „Islamischer Staat“ und dem IS-Banner. Für seine Taten wurde er für 21 Monate teilbedingter Haft verurteilt. Kurz nach der Rechtsprechung kam der 17-Jährige, unter Anrechnung der U-Haft nach sieben Monaten, wieder auf freien Fuß.
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