Prozess in Wien
Zwei Männer unterschlugen Obst im Wert von 62.000 Euro
Zwei Ex-Angestellte eines Wiener Obst- und Gemüsegroßhändlers mussten sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Diese sollen Waren im Wert von zumindest 62.000 Euro veruntreut und selbst weiterverkauft haben. Die beiden Männer zeigten sich teilweise geständig.
WIEN. Zu einer Veruntreuung großen Ausmaßes soll es bei einem Wiener Großhändler, der Obst und Gemüse im Sortiment hat, gekommen sein. Zwei Angestellte dort sollen dabei Waren im Wert von mehreren zehntausend Euro abgezweigt und unter dem Tisch weiterverkauft haben.
Auf die Schliche kam die betroffene Firmenchefin ihren Mitarbeitern, indem sie einen Privatdetektiv anheuerte, nachdem sie festgestellt hatte, dass es speziell während der Urlaube ihres Geschäftsführers einen unerklärbaren Schwund an Obst- und Gemüsevorräten gab. Der Detektiv legte sich auf die Lauer und dokumentierte, wie die Angestellten im Alter von 37 und 47 Jahren zwischen März und Mai 2023 Ware aus dem Lager abzweigten und einem 33 Jahre alten Bekannten verkauften, der diese seinerseits an den Mann bzw. die Frau brachte.
Am Dienstag, 16. Jänner, standen die beiden Männer (37 und 47 Jahre) wegen Veruntreuung vor einem Wiener Gericht. Auch der 33-jährige Käufer wurde wegen Hehlerei angeklagt. Der ältere Ex-Mitarbeiter des Großhändlers bekannte sich nicht schuldig. Der jüngere gab zu, sich mit kriminellen Machenschaften eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft zu haben. Auch der Abnehmer war grundsätzlich geständig.
Teilgeständnis
Die beiden stellten jedoch die inkriminierte Schadenssumme, die die Staatsanwältin in der Verhandlung auf 112.000 Euro ausdehnte, in Abrede. Sie hätten höchstens Obst und Gemüse im Wert von 6.000 Euro abgezweigt bzw. angekauft, versicherten die Verteidiger der beiden.
"Mein Mandant ist zu vier Fahrten mit abgezweigtem Obst geständig. Mehr war nicht", sagte der Verteidiger Mirsad Musliu nach der Verhandlung. Diese wird auf Ende Februar vertagt werden, da die Firmenchefin am Dienstag nicht als Zeugin vernommen werden konnte. Sein Mandant sei zur Wiedergutmachung in Höhe des von ihm angerichteten Schadens bereit, hielt Musliu fest. "Wir überlegen eine Schadensgutmachung in Form von Naturalien", bemerkte der Anwalt.
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