Wohn-Ticket in Wien
383 geförderte Wohnungen an Alleinerziehende vergeben
Die Wohnberatung Wien zieht eine 1,5-Jahres-Bilanz: Von Juli 2020 bis Dezember 2021 wurden insgesamt 1.210 geförderte Wohnungen, davon 987 Gemeindewohnungen, an Alleinerziehende vergeben.
WIEN. Rund ein Drittel der 1.210 vergebenen Wohnungen wurden über das neue Wiener Wohn-Ticket für Alleinerziehende vergeben, genau waren es 383. Alleinerziehende werden von der Stadt Wien in Bezug auf leistbaren Wohnraum besonders unterstützt. Im Sommer 2020 hat die Stadt Wien den Wohnbedarfsgrund „Alleinerziehend“ als Kriterium für die Vergabe von geförderten Wohnungen eingeführt.
"Ich freue mich sehr, dass das Wiener Wohn-Ticket für Alleinerziehende so gut angenommen wird. Alleinerziehende, die in keinem eigenen Mietverhältnis stehen und keine Eigentumswohnung besitzen, erhalten jetzt seit eineinhalb Jahren deutlich leichter Zutritt zum Gemeindebau und damit zum günstigen Segment der geförderten Wohnungen", zieht Vizebürgermeisterin und Frauen- und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) Bilanz.
Mehr Frauen alleinerziehend
Gaál bilanziert weiter: "Es zeigt sich klar: Damit können wir die Gruppe der Alleinerziehenden, die besonders auf leistbaren und geförderten Wohnraum angewiesen ist, noch besser unterstützen."
Von den 383 Personen, die mit dem Wohn-Ticket eine Wohnung erhalten haben, waren 96 Prozent Frauen und 4 Prozent Männer. Mehr als die Hälfte der alleinerziehenden Wohnungssuchenden (60 Prozent) hat ein Kind, rund 30 Prozent haben zwei Kinder.
Leistbarer Wohnraum für Alleinerziehende
Schon vor der Einführung des neuen Wohnbedarfsgrunds wurde Alleinerziehenden in akuter Wohnraumnot geholfen. Ziel der neuen Kategorie war es, Alleinerziehenden, die in keinem eigenen Mietverhältnis stehen und keine Eigentumswohnung besitzen, einen leichteren Zutritt zum Gemeindebau und zu geförderten Wohnungen zu ermöglichen. Damit kann die Stadt Wien die Gruppe der Alleinerziehenden, die besonders auf leistbaren und geförderten Wohnraum angewiesen ist, noch besser unterstützen.
Das Wiener Wohn-Ticket
Für das Wiener Wohn-Ticket gelten folgende Grundvoraussetzungen:
- Mindestalter 17 Jahre
- österreichische Staatsbürgerschaft oder deren Gleichgestellte
- zwei Jahre Hauptwohnsitz an einer Adresse in Wien, bei Alleinerziehenden ist auch ein fünfjähriger Hauptwohnsitz an unterschiedlichen Adressen in Wien zulässig
- keine Überschreitung der Einkommenshöchstgrenze
Wer einen begründeten Wohnbedarf nachweisen kann, bekommt auch Zutritt zu Gemeindewohnungen und zum günstigen Segment an geförderten Wohnungen (SMART-Wohnungen und wiedervermietete Wohnungen mit einem Eigenmittelanteil unter 10.000 Euro).
Voraussetzung für den begründeten Wohnbedarf als Alleinerziehende oder Alleinerziehender ist, dass die Interessentin oder der Interessent weder ein alleiniges Hauptmietverhältnis hat, noch Eigentümerin oder Eigentümer einer Wohnung ist. Mindestens ein minderjähriges Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung überwiegend beim einreichenden Elternteil leben. Kinder von Alleinerziehenden werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr angerechnet.
Mehr Infos zur Wohnungssuche auf www.wohnberatung-wien.at
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