Wiener Jugendschutz
Jugendliche als Testkäufer für Tabak & Co. im Einsatz

Im April soll das Jugendschutzgesetz in Bezug auf Tabakverkauf nachgeschärft werden. | Foto: Irina Iriser
3Bilder
  • Im April soll das Jugendschutzgesetz in Bezug auf Tabakverkauf nachgeschärft werden.
  • Foto: Irina Iriser
  • hochgeladen von Christoph Lamprecht

Eine für April 2025 geplante Gesetzesnovelle soll der Sucht- und Drogenkoordination ermöglichen, Jugendliche für Testkäufe von Tabak- und Glücksspielprodukten zu engagieren. Das ist allerdings nur unter gewissen Auflagen möglich.

WIEN. Jugendliche sollen in Zukunft Tabak- und Glücksspielprodukte kaufen können, um herauszufinden, ob diese an Personen unter 18 ausgegeben werden. Eine neue Gesetzesnovelle des Wiener Jugendschutzgesetzes sieht vor, solche Testkäufe durch Jugendliche zu ermöglichen. Laut Jugendstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) soll die notwendige Gesetzesänderung im April 2025 im Landtag beschlossen werden.

Konkret soll die Gesetzesnovelle der Sucht- und Drogenkoordination den Umstand ermöglichen, Personen unter 18 für Testkäufe zu engagieren. Damit soll einer möglichen Verwaltungsübertretung vorgebeugt werden.

Auflagen zu beachten

Die Testkäufe sollen unter gewissen Regeln möglich sein. Obsorgeberechtigte müssen dem Kauf ausdrücklich zustimmen. Testkäuferinnen und Testkäufer können nur eingesetzt werden, wenn zuvor eine umfassende Schulung stattgefunden hat. Die Jugendlichen müssen während der Testkäufe zudem in Begleitung einer volljährigen Person sein.

Nikotinbeutel sollen in Zukunft ausdrücklich unter das Jugendverbot fallen. (Symbolfoto) | Foto: Privat
  • Nikotinbeutel sollen in Zukunft ausdrücklich unter das Jugendverbot fallen. (Symbolfoto)
  • Foto: Privat
  • hochgeladen von medien:hak Salzburg

Behalten dürfen Testkäufer- und käuferinnen, die Produkte natürlich nicht. Die gekauften Gegenstände müssen nach dem Erwerb unmittelbar an die Begleitperson abgegeben werden.

Nikotinbeutel Verbot

Mit der Novellierung kommt auch ein ausdrückliches Verbot des Verkaufs von Nikotinbeuteln an minderjährige Menschen. Ein explizites Verbot nach dem Wiener Jugendschutzgesetz gibt es bisher nicht auf diese Tabakprodukte. Um Missverständnissen beim Verkauf von Nikotinprodukten vorzubeugen, sollen in Zukunft alle Produkte mit Nikotin unter das Jugendverbot fallen.

Foto:  Rob Warner/Unsplash
  • Foto: Rob Warner/Unsplash
  • hochgeladen von Kevin Chi

„Es ist uns wichtig, Jugendliche in Wien bestmöglich zu schützen. Wir wissen, dass vom Glücksspiel einerseits, aber auch von Nikotinprodukten Suchtgefahr ausgeht, die das Leben eines jungen Menschen entscheidend negativ beeinflussen kann“, betont Wiederkehr. Das Gesetz soll im April deshalb nachgeschärft werden.

Das könnte dich auch interessieren:

Wiener Wohnen weiß nichts von Kohlenmonoxid-Unfall
Polizei bittet nach Meidlinger Banküberfall um Hinweise

Im April soll das Jugendschutzgesetz in Bezug auf Tabakverkauf nachgeschärft werden. | Foto: Irina Iriser
Nikotinbeutel sollen in Zukunft ausdrücklich unter das Jugendverbot fallen. (Symbolfoto) | Foto: Privat
Foto:  Rob Warner/Unsplash

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Hier gehts zu den aktuellen Nachrichten aus Wien

Breaking News als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook

MeinBezirk auf Instagram

MeinBezirk auf Twitter

MeinBezirk auf WhatsApp

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus deinem Bezirk und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.