Ab Jänner 2016: Mit der Registrierkassa am DJ-Pult
Ab Jänner muss man Belege ausstellen. Davon sind auch Berufsgruppen wie DJs betroffen
Wien. „Das ist mein DJ-Koffer. Und das ist meine Registrierkassa.“ Dieser Satz mindert den Coolness-Faktor erheblich. Trotzdem wird er ab 2016 Realität. Das befürchtet jedenfalls der Wiener Christoph Wiesner alias DJ Berlü. Weil er über 15.000 Euro im Jahr verdient und davon mehr als die Hälfte in bar ausbezahlt bekommt, muss auch er künftig Belege ausstellen. Und ein elektronisches Kassensystem haben. Das hat ihm jetzt seine Steuerberaterin eröffnet. Für den DJ kommt das aus heiterem Himmel.
„Ich habe überhaupt nicht damit gerechnet, dass die Registrierkassenpflicht auch mich betrifft“, so Wiesner. „Und ich bin nicht der Einzige. Jeder, dem ich das erzähle, ist verwundert oder lacht darüber.“ Aber seine Steuerberaterin hat recht. „Ja, natürlich brauchen auch DJs eine Kassa“, bestätigt Petra Ibounig von der Wirtschaftskammer Wien. „Die neue Regelung betrifft alle Unternehmer. Denn der Staat will die Belegkultur in Österreich fördern.“
Strafen bis 25.000 Euro
Ab Jänner wird es deshalb ernst. Im ersten Halbjahr 2016 gilt allerdings das Motto „Beraten statt strafen“ und damit eine Schonfrist. Danach kann es teuer werden. Denn wer es in puncto Belegeausstellen nicht so genau nimmt, muss mit Strafen bis zu 5.000 Euro rechnen. Wer systematisch manipuliert, muss noch tiefer in die Tasche greifen. Das kann bis zu 25.000 Euro kosten.
Eine Erleichterung gibt es allerdings für sogenannte mobile Unternehmer, also Friseure, Masseure oder eben DJs. Sie können unterwegs Belege mit der Hand ausfüllen und diese erst zu Hause in das Kassensystem einpflegen. Für Christoph Wiesner heißt es also bald: „Das ist mein DJ-Koffer. Und das ist mein Kassablock.“ Das bedeutet zwar mehr Arbeit für ihn. Aber zumindest der Coolness-Faktor ist gerettet.
Weiterführende Infos:
Die kleinsten Registrierkassen gibt es um 200 Euro, die vom Finanzamt zurückerstattet werden. Auch mit einer eigenen Software für PC oder Tablet in Verbindung mit einem Drucker ist man ausreichend gerüstet. Alles um Thema Registrierkassenpflicht finden Sie hier.
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