Schanigärten in Wien
Abgabe für Heizschwammerl wird (fast) verdoppelt
Damit die Wiener Gastronomen möglichst gut durch die Coronapandemie kommen, dürfen die Schanigärten auch im kommenden Winter wieder geöffnet bleiben. Diskussionen gibt es jedoch rund um deren Beheizung.
WIEN. Dass die Gastgärten auch in der Wintersaison 2022/23 betrieben werden dürfen, erfreut zahlreiche Gastronomen in Wien. Wer also eine Erlaubnis für einen Schanigarten im Sommer hat, kann eine entsprechende Verlängerung über den Winter beantragen. Der Schanigarten darf dann bis 28. Februar 2023 benutzt werden. Laut Wirtschaftskammer Wien haben mehr als die Hälfte aller Gastrobetriebe davon Gebrauch gemacht.
Das heizt – im wahrsten Sinne des Wortes – jedoch auch die Debatte rund um die so genannten Heizschwammerln an. Viele kritisieren, dass es in Anbetracht einer drohenden Energiekrise verantwortungslos ist, mit den Wärmestrahlern die kalte Winterluft zu heizen. Zur Einordnung: Laut Erhebung hatten von 3.556 Schanigärten im vergangenen Winter 167 Heizgeräte.
120 Euro statt 62 Euro
Wie eine Sprecherin der Magistratsdirektion gegenüber dem "Kurier" betont, sei es der Stadt Wien aus rechtlichen Gründen nicht möglich, die Heizschwammerl zu verbieten. Wie der "Kurier" weiter berichtet, soll jedoch die Abgabe der Heizgeräte deutlich angehoben werden. Mussten Gastronomen bei strombetriebenen Wärmestrahlern 62 Euro je begonnenen 4kW Nennanschlussleistung bezahlen, sollen es ab 1. Jänner 2023 120 Euro sein. Außerdem ist der Betrieb mit Ökostrom Voraussetzung.
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