Regelung verlängert
Wiener Schanigärten dürfen auch im Winter offen bleiben

  • Schanigärten laden auch im Winter zum Verweilen ein.
  • Foto: © Huth Gastronomie
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Im Kampf gegen die andauernde Corona-Krise dürfen die Wiener Schanigärten auch in diesem Winter stehen bleiben.

WIEN. Die Wiener Schanigärten können auch diese Wintersaison über geöffnet bleiben. Wer eine Gebrauchserlaubnis für einen Sommer-Schanigarten im Jahr 2021 hat, soll diesen nun mit entsprechender Beantragung bis zum 28. Februar 2022 weiter benutzen können. Auch die Zahlungserleichterungen im Rahmen des Gebrauchsabgabegesetzes und der Wiener Abgabenordnung die letztes Jahr beschlossen wurden werden weiterhin – so lange die Krise andauert – gelten. Das hat Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) bekannt gegeben.

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Sicherer Abstand im Schanigarten

"Die Winterschanigärten schaffen eine Raumerweiterung für Lokalbetreiber und noch mehr Möglichkeiten für Gäste sichere Abstände zu halten während sie die Gastronomieangebote weiterhin genießen", heißt es in einer Aussendung der Stadt Wien.

Hanke: "Ich freue mich sehr über die Verlängerung dieser Sondermaßnahmen, denn wir müssen weiterhin alles dafür tun den Wiener Unternehmer zu helfen, diese Krise zu überstehen."

  • Stadtrat Hanke beim Fototermin mit WK-Wien-Präsident Ruck und dem Abgeordneten Ornig.
  • Foto: Tobias Holzer /PID
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Beschluss Ende September

Wirtschaftskammer-Wien-Präsident Walter Ruck: "Unsere Gastronomie- und Kaffeehausbetriebe sind nach wie vor von den Auswirkungen der Pandemie stark betroffen. Daher freue ich mich sehr, dass wir gemeinsam eine Verlängerung der Gebrauchsabgaben-Regelung erzielt haben und die Branche weiterhin unterstützen können."

Im Gemeinderatsausschuss für Finanzen und Wirtschaft am 13. September kommt der Initiativantrag erstmals zum Beschluss. Dem Landtag wird der Initiativantrag dann Ende September vorgelegt.

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1 Kommentar

für anwohner eine echte herausforderung, weil wohl jedentag neue gäste kommen, die anwohner aber nicht so oft wechseln und tags darauf ihrer arbeit nachgehn 

dieses entgegenkommen für die gastwirtschaft ist grundsätzlich ok, eine überprüfung der sperrstunde bzw der lautstärke ist jedoch dringendst notwendig

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