Kommentar
Das Handy aufs Nachtkasterl legen

- hochgeladen von Peter Zezula
Es ist kein Kavaliersdelikt, wenn man über soziale Medien Fotos verbreitet, die die Privatsphäre einer Person verletzen. Jeder Mensch, ob weiblich oder männlich, hat ein sogenanntes Recht am eigenen Bild.
Das Gesetz geht sogar noch weiter: "Wer heimlich oder ohne die Einwilligung des oder der Abgebildeten von diesem oder dieser Nacktfotos oder intime Bilder anfertigt, kann sich allein dafür strafbar machen. Dafür muss das Bild nicht einmal veröffentlicht werden." Also, auch wenn's der jüngeren Generation schwer fällt: Das Handy muss nicht immer dabei sein!
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