Betriebsstätte rettet Lavanttaler Tiereck vor dem Aus
Zukunft des Tierecks ist gesichert. Verein kann seine Schützlinge auch weiterhin im Internet vermitteln.
LAVANTTAL. Vereine, die kein Tierheim betreiben, dürfen ihre Schützlinge laut dem neuen Tierschutzgesetz nicht mehr im Internet anbieten. Das stellt viele, die Tiere retten und weitervermitteln, vor eine große Herausforderung. Manuela Polanc vom Lavanttaler Tiereck hat mit der WOCHE darüber gesprochen, wie in den letzten Monaten für den Erhalt des Tiereckes gekämpft wurde.
Katzen in Notlagen
"Jeden Tag werden uns Notfälle gemeldet. Jeden einzelnen versuchen wir umgehend zu lösen, da es nicht selten um Leben und Tod geht," so Manuela Polanc. Direkt nach der Aufnahme werden die Tiere auf die Internetseite des Vereines gestellt. Bezüglich dem Anbieten eines Tieres als Tierschutzverein ohne Betriebsstätte gab es für den Verein eine Übergangsregelung bis Anfang Juli (die WOCHE berichtete). Seit dem 1. Juli ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft. "Nach vielen Monaten, die wir damit verbrachten, dagegen anzukämpfen und unseren Unmut Ausdruck zu verleihen, weil wir nicht klar wussten, welche Auflagen wir zu erfüllen hatten, kratzten wir irgendwann Ende letzten Jahres unsere letzten Kräfte zusammen und wollten es ein letztes Mal konstruktiv angehen und suchten ohne wirkliche finanzielle Mittel nach einer Betriebssstätte", erzählt Manuela Polanc. Durch etwas Glück hat sich dann auch eine passende Lösung für den Verein ergeben.
Betriebsstätte für Verein
"Wir bekamen eine Betriebsstätte zur Verfügung gestellt, wo wir die Räume entsprechend den Auflagen inklusive einer entsprechenden Quarantäne ausgestattet haben. Auch haben wir entsprechend ausgebildete Aktive." Auch die Versorgungs-Auflagen wie zum Beispiel zeitgerechte tierärztliche Versorgung und Chippen der Tiere werden vom Tiereck erfüllt. "Motiviert von dieser Aufbruchs-Stimmung haben wir dann auch noch unsere Homepage mit einem frischen Design ausgestattet", so Polanc. Seit etwas mehr als einem Monat ist die Neugestaltung der Internetseite abgeschlossen. "So viel Nerven und Zeit uns das neue Gesetz gekostet hat, umso stärker sind wir daraus hervorgegangen."
ZUR SACHE:
Das neue Tierschutzgesetz:
- Vereine, die kein Tierheim betreiben, dürfen ihre Schützlinge seit dem 1. Juli nicht mehr im Internet anbieten. Die Tierschutzorganisationen benötigen eine Betriebsstätte und ausreichend qualifiziertes Personal, um weiterhin inserieren zu dürfen.
- Pflegestellen müssen einen eigenen, leicht zu reinigenden Quarantäneraum mit mindestens 15 Quadratmeter vorweisen können.
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