Borkenkäfer-Gefahr: Schadholz unverzüglich abführen!

- Buchdruckerbefall
- Foto: BH Zwettl
- hochgeladen von Bernhard Schabauer
Geringe Winterfeuchte lässt Gefährdungslage noch ansteigen. Behörde ruft zu höchster Aufmerksamkeit der Waldbesitzer auf!
BEZIRK ZWETTL. Die heiß-trockene Witterung im Verlauf des Jahres 2017 brachte für die gefährlichen Borkenkäfer günstige Entwicklungsbedingungen und zugleich eine Schwächung und Minderung der Widerstandskraft der Bäume gegen Borkenkäferbefall.
Die wichtigsten Borkenkäfer bei der Fichte sind der Buchdrucker sowie der Kupferstecher. Diese nur wenige Millimeter großen Insekten bohren sich durch die Rinde von Bäumen und zerstören dort durch den Fraß der Larven und der erwachsenen Käfer das für den Baum lebensnotwendige Bastgewebe. In den meisten Fällen sterben Bäume, die von Borkenkäfern erfolgreich besiedelt wurden, innerhalb kurzer Zeit ab.
Äußerst kritische Gefährungslage
Durch die geringe Winterfeuchtigkeit im Winter 2017/2018 und durch die außerordentlich heiße, trockene und windreiche Witterung im April 2018 ist die Borkenkäferschäden-Gefährdungslage für das Jahr 2018 in unseren Wäldern noch kritischer geworden.
Zudem bedeutet die flächige Fruktifikation der Fichte im heurigen Jahr („Waldblüte“) eine weitere Schwächung der Widerstandskraft der Bäume gegen Borkenkäferbefall.
Höchste Aufmerksamkeit seitens der WaldbesitzerInnen und der Forstleute ist erforderlich!
Sämtliches noch nicht aufgearbeitetes Schadholz (wie etwa Windwurfholz) sowie sämtliches Holz, das nach der Erzeugung noch im Wald oder in Waldnähe auf Lager liegt, ist unverzüglich aus dem Wald bzw. aus dem Waldnahbereich abzuführen oder bekämpfungstechnisch zu behandeln (Spritzen mit zugelassenen Insektiziden / Abdeckung mit Insektizidnetzen / Entrindung - dabei ist unbedingt zu verhindern, dass in der Rinde befindliche fertig entwickelte Jungkäfer aus der abgeschälten Rinde ausfliegen), damit eine Borkenkäferentwicklung mit nachfolgendem Neubefall unterbunden wird. Der Schlagrücklass ist zu zerkleinern (durch Hacken, Häckseln oder Mulchen). Das Schlagabbrennen ist bei aufrechter Waldbrandverordnung, wie dies aktuell gegeben ist, verboten.
Explosionsartige Massenvermehrung zu befürchten
Nicht rechtzeitig beseitigte Käferbäume bzw. vorhandenes Brutmaterial (Wipfel-, Astmaterial) stellen ein optimales Vermehrungspotenzial für die vorhandenen Borkenkäfer dar und können zu einer explosionsartigen Massenvermehrung der Borkenkäfer führen.
Bei Verschleppung oder Unterlassung der Borkenkäferbekämpfungsmaßnahmen multipliziert sich das Schadensausmaß!
Eine frühzeitige Borkenkäferbefallserkennung ist unbedingt anzustreben: Hiebei ist darauf zu achten, ob am Stamm unter Rindenschuppen, am Wurzelanlauf oder auf Spinnennetzen braunes Bohrmehl vorhanden ist. Auch grüne Nadeln am Boden oder Harzfluss am Stamm sind mögliche Zeichen für Borkenkäferbefall.
Borkenkäferfallen (Lockstoff/Pheromonfallen) dienen zu Monitoringzwecken, sie sind vordergründig nicht zu Bekämpfungszwecken einzusetzen. Der Einsatz solcher Fallen sollte ebenso wie eine allfällige Fangbaumvorlage nur mit forstfachlicher Begleitung erfolgen.
Die im Folgenden angeführten Maßnahmen liegen einerseits im Interesse der Waldbewirtschaftenden, andererseits bestehen dafür auch forstgesetzliche Verpflichtungen und die Verantwortung gegenüber den Grundnachbarn: Regelmäßige (wöchentliche) Kontrolle bis in den Spätherbst hinein: Waldbegehungen, Aufsuchen und Entnahme der Bäume, in denen die Borkenkäferentwicklung am Anfang steht (Bohrmehl, Bohrlöcher, Harztropfen); Entnahme von befallenen Bäumen (abfallende Rinde und Nadeln, braune Krone), in denen die Entwicklung der Käfer fortgeschritten ist, unbedingt vor dem Ausfliegen der Käfer; großzügiges Rändeln; Keine Lagerung von befallenem und unbefallenem Holz im Wald oder in Waldnähe; bruttaugliche Resthölzer / Wipfelstücke und bruttaugliches Biomassematerial (Fichte!) nicht unbehandelt im Wald oder in Waldnähe lassen.
Die Website www.borkenkaefer.at bietet ausführliche Informationen zur Borkenkäferthematik.
Die Bezirksforstinspektion Zwettl steht WaldbesitzerInnen für Auskünfte über die Borkenkäferproblematik und für VorOrtBeratungen betreffend Borkenkäferbekämpfung zur Verfügung. Kontakt-Telefonnummer: 02822/9025/42615.


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