ÖGK schnürt Maßnahmenpaket
Arztrezepte sind nun per Telefon erhältlich
NÖ. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) setzt zahlreiche Maßnahmen, um die Gesundheitsversorgung in Österreich sicherzustellen.
Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus wurde in Zusammenarbeit mit sämtlichen Partnern ein rasches und unbürokratisches Maßnahmenpaket für alle Patientinnen und Patienten geschnürt, das ab sofort gilt.
Arztrezept per Telefon
- Sämtliche Leistungen wie Krankengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Erstattung von Kosten usw. erfolgen auch weiterhin ohne Einschränkungen.
- Für die Dauer der Pandemie können Medikamentenverordnungen auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zwischen Arzt und Patient erfolgen. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept. Die Übermittlung des Rezepts von Arzt an die Apotheke kann auch auf anderem Weg erfolgen (zum Beispiel per E-Mail).
- Die Medikamente können in den Apotheken auch von anderen Personen, sofern sie Namen und die Sozialversicherungs-Nummer des Patienten/der Patientin kennen, abgeholt werden.
- Über den Zeitraum der Pandemie fällt zudem die Bewilligungspflicht bei den meisten Medikamenten.
- Bei Medikamenten kann der Bedarf für ein Monat abgegeben werden, nur bei speziellen Fällen (bei Neueinstellungen) muss eine direkte Kommunikation mit dem Arzt/der Ärztin stattfinden.
- Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei, Gleiches gilt für Heilbehelfe und Hilfsmittel bis zu einem Gesamtausmaß von 1.500 Euro sowie Röntgen und Schnittbilduntersuchungen.
- Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) sind während dieser Phase ebenfalls telefonisch möglich.
- Telemedizinische Krankenbehandlung (Skype, Videokonferenz, Telefon) können soweit sie notwendig sind, wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abgerechnet werden. Diese Regelung gilt für Ärzte, Hebammen, Psychotherapeuten und Psychologen.
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