Heizperiode 2020/21
Heizkostenzuschuss in Höhe von 140 Euro beschlossen
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/21 in der Höhe von 140 Euro zu gewähren.
BEZIRK ZWETTL. Den Heizkostenzuschuss erhalten Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich sowie ein anrechenbares monatliches Haushaltseinkommen unter dem für die Gewährung einer Ausgleichszulage nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) liegenden Richtsatz haben. Dazu zählen Ausgleichszulagenbezieher, Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG, Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, Bezieher von Kinderbetreuungsgeld sowie sonstige Personen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Antragsteller müssen das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen nachweisen. Der Heizkostenzuschuss kann bis 30. März 2021 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
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