Rechtskräftig: Edelhofer Humuvit freigesprochen
Bezirkshauptmannschaft Zwettl muss vernichtendes Urteil vom Landesverwaltungsgericht einstecken.
ZWETTL (bs). Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Bezirkshauptmannschaft (BH) Zwettl und der Humuvit Umwelt- und Kompostiertechnik Gesellschaft m.b.H. mit Sitz am Edelhof ist beendet. Richter Gindl gab der Beschwerde von Humuvit-Geschäftsführerin Gerti Müllner statt, sodass ein Bescheid auf Schließung des Betriebes der BH Zwettl rechtskräftig nichtig ist.
Die BH Zwettl wollte mit ihrem Bescheid die Auflassung des Betriebes und die Rekultivierung der Flächen, auf welchen Humuserde hergestellt wird, erreichen. Somit wären auch zehn Arbeitsplätze verloren gegangen.
Im Rahmen der Verhandlungen wurde jedoch bereits klar, dass die BH Zwettl, die Bescheidausstellung nicht argumentieren konnte und der Anwalt von Gerti Müllner, Wolfgang List, sowie ein professioneller Experte als unabhängiger Sachverständiger, die Beschwerde gegen den Schließungsauftrag durchbringen würden.
Nach dem mündlichen Richterspruch im Herbst 2014, ist am 12. März 2015 das Urteil schriftlich an die betroffenen Parteien ergangen.
Umfassendes Urteil
In dem, den Bezirksblättern vorliegenden, 30 Seiten umfassenden Urteil listet Richter Gindl minutiös sämtliche Flächen, Vorgehensweisen, Arbeitsschritte sowie Erklärungen auf, sodass auch zukünftige Anfechtungen aussichtslos erscheinen. Dennoch gibt es laut Gerti Müllner bereits neuerliche Anzeigen der BH Zwettl gegen ihren Betrieb. "Jetzt wird behauptet, dass ich keinen Humus, sondern Abfall erzeuge", so die mittlerweile gebrochene Unternehmerin. Das Ziel der BH Zwettl bleibt somit das gleiche. "Die wollen den Betrieb wegräumen", findet Müllner drastische Worte. Dennoch treffen diese wohl am besten zu. Wie ist es sonst zu erklären, dass eine Bezirkshauptmannschaft gegen einen Betrieb im Bezirk derartig vorgeht.
Der Bezirkshauptmann wollte auf Bezirksblätter-Anfrage weder das rechtskräftige Urteil sowie die neuerlichen Anzeigen kommentieren.
Unterdessen hat Gerti Müllner eine Amsthaftungsklage gegen den Staat Österreich eingeleitet, um ihre Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten von über 100.000 Euro zurückzufordern.
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