Nach VfGH-Urteil
Schlagabtausch bei Stadträtewahl in Groß Gerungs

Markus Kienast (l.) in der Gemeinderatssitzung. | Foto: bs
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Trotz anders lautendem VfGH-Urteil: ÖVP Groß Gerungs nimmt wieder alle Stadtratssitze für sich in Anspruch.

GROSS GERUNGS. Für gewaltigen Wirbel sorgte die Anfechtung der Stadtratswahl nach der Gemeinderatswahl im Jänner 2020 vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) von Markus Kienast von der Bürgerliste GERMS. Er bekrittelte damals jenen Umstand, dass die ÖVP Groß Gerungs alle fünf Stadtratssitze für sich beanspruchte – bei 68 Prozent der Wählerstimmen.
Das Urteil des VfGH vom 8. Oktober 2020:  Das Verfahren, das zur Verteilung der Stadtratssitze angewendet wurde, war nicht rechtens. Somit wurde die Wahl der Stadträte für nichtig erklärt und die Anordnung erteilt, diese mit dem Verhältnis drei Stadträte für die ÖVP sowie jeweils einen für die Sozialdemokraten und die Freiheitlichen.

Wahlen verzögert

Bürgermeister Maximilian Igelsböck (ÖVP) hielt die Wahl, die grundsätzlich binnen 14 Tagen hätte stattfinden müssen, nun aber erst einige Wochen später ab.  In der Sondersitzung des Gemeinderates am 12. Jänner 2021 begründete er dies damit, dass er laut Gesetz des Landes Niederösterreich 14 Wochen Zeit für den erneuten Urnengang bekommen würde. Ein hitziger Schlagabtausch zwischen Kienast und Igelsböck war die Folge, in der Kienast weitere rechtliche Schritte ankündigte und Igelsböck auf weitere Fragen von Kienast nicht mehr antwortete.

Wieder fünf VP-Stadträte

Die Wahl wurde anschließend wie von Igelsböck vorgesehen nach dem neuen Gesetz des Landes NÖ abgehalten. Dieses ermöglichte zudem wiederum die Wahl von fünf ÖVP-Stadträten. Für Kienast wurde das Urteil des VfGH damit wiederum umgangen und nicht umgesetzt.

"Alles ist gesetzeskonform. Wenn das manchen nicht passt, kann ich das nicht ändern."

Bürgermeister Maximilian Igelsböck

Von Markus Kienast wurde gegen den Bürgermeister Maximilian Igelsböck umgehend eine Sachverhaltsdarstellung wegen Amtsmissbrauches an die Staatsanwaltschaft eingebracht. Und auch die abermalige Wahl der fünf ÖVP-Stadträte und somit das Gesetz des Landes NÖ wird er wiederum vom VfGH untersuchen und beurteilen lassen.

Streit über Beirat

Ein weiterer Streitpunkt war die Bestellung eines Beirates für die Weiterführung der Amtsgeschäfte in der Stadtgemeinde Groß Gerungs in der Zeit zwischen dem VfGH-Urteil und der Wahl am 12. Jänner.

"Man kann nicht einfach die Stimmen der SPÖ nehmen und bei der ÖVP dazuzählen."
"Es geht nicht nur mehr um Peanuts."

Markus Kienast, Bürgerliste GERMS

Laut Kienast hätte hier das Land eingreifen und ein derartiges Gremium bestellen müssen. Igelsböck verweigerte die Auskunft. Die Gemeindeabteilung des Landes NÖ stärkte in einer Presseanfrage-Beantwortung der Bezirksblätter jedenfalls Bürgermeister Igelsböck den Rücken. Demnach wurde vonseiten der NÖ Landesregierung kein Beirat bestellt, weil dieser nur im Falle einer Auflösung des Gemeinderates installiert werden müsste: "Im gegenständlichen Fall lag jedoch die Grundvoraussetzung für eine Beiratsbestellung – die Auflösung des Gemeinderates – nicht vor."

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