VP stemmt sich gegen Volksbefragung
Prinz: "EKZ-Umwidmung soll in Verantwortung des Gemeinderates bleiben"
ZWETTL (bs). Dass das Thema des geplanten Einkaufszentrums in Zwettl nun sogar die Räumlichkeiten für die Zuschauer im Großen Sitzungssaal im Zwettler Gemeindeamt sprengt, zeigt, wie interessiert die Bürger an der Entwicklung der Bezirksstadt sind. So wurde am Dienstag, 25. September, in der herbstlichen Gemeinderatssitzung nach Abhandlung einiger Dringlichkeitsanträge der Tagesordnungspunkt 3 "Antrag auf BürgerInnenbefragung zur Umwidmung des ehemaligen Hahn-Areals in der Gartenstraße in Zwettl" ausführlich diskutiert.
"Direkte Demokratie mit Volkspartei nicht möglich"
Die Obfrau der Grünen Zwettl, Silvia Moser, brachte ihren Unmut gleich in ihrer ersten Ausführung auf den Punkt: "Mit der Volkspartei ist im Zwettler Gemeinderat jede Form der direkten Demokratie unmöglich. Das Argument, man sei für fünf Jahre gewählt, mutet mich seltsam an", so Moser.
Vergleich mit Lagerhaus, Lutz und Zwettler Brauerei
Finanzstadträtin Andrea Wiesmüller (ÖVP) verglich den Antrag auf Volksbefragung damit, auch bei Erweiterungen anderer Unternehmen oder Be- triebsansiedelungen in Zwettl ebenfalls keine derartige Befragung durchgeführt zu haben.
"Dieser Vergleich hinkt", konterte Franz Groschan, Verkehrsstadtrat der SPÖ, da das EKZ ein weitreichenderes Projekt sei. Als einziger Befürworter aus den Oppositionsreihen outete sich der Gemeinderat Erwin Reiter (FPÖ): "Das EKZ wird kommen, egal ob mit oder ohne Befragung."
Ewald Gärber, Stadtrat der Grünen, machte mehrfach auf ebenfalls durchgeführte Volksbefragungen in Weinviertler Gemeinden, was das Entstehen von Windparks betrifft, aufmerksam.
ÖVP-Gemeinde- und Stadträte schmettern Antrag nieder
Trotzdem stimmten schluss-endlich die Stadt- und Gemeinderäte der ÖVP gegen eine Volksbefragung, sodass dieser Antrag erwartungsgemäß abgeschmettert wurde.
Zur Sache: Laut Volkspartei Zwettl sprechen folgende Gründe gegen die Durchführung einer Volksbefragung: Nach den Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes obliegt dem Gemeinderat die Erlassung der Verordnung über das örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan).
Das Raumordnungsgesetz sieht bei Änderungen ohnehin eine Einhaltung eines strikten Verfahrens vor (Umweltprüfung, öffentliche Kundmachung, Vorlage an die Landesregierung).
Die Anordnung einer Volksbefragung stünde im Widerspruch zur bisher geübten Praxis des Gemeinderates der Stadtgemeinde Zwettl.
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