Wir evaluieren ihre psychische Belastungen im Betrieb
In Österreich sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die physische und psychische Gesundheit ihrer Arbeitnehmer zu sorgen. Die „Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz“ ist gesetzlich vorgeschrieben (ASchG, B-BSG) und wird vom Arbeitsinspektorat überprüft. Dabei werden zunächst psychische Belastungen (in den Bereichen Aufgabenanforderungen/Tätigkeiten, Organisationsklima, Arbeitsumgebung/-abläufe und Arbeitsorganisation) ermittelt, die sich negativ auf die Gesundheit der Arbeitnehmer auswirken können. Um diese Belastungen zu reduzieren, werden dann Strategien entwickelt, um den Arbeitsplatz entsprechend umzugestalten.
Tipp: Führen Sie die Evaluierung psychischer Belastungen im Rahmen der Präventionszeiten durch und sparen Sie dadurch Zeit und Kosten. Sie haben noch Fragen? Gerne berate ich Sie in einem kostenlosen Informationsgespräch.
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