Die Vogelgrippe im Fokus
Die verordnete Aufstallung der Federtiere soll Schutz vor dem Virus H5N8 bieten.
Wir befragten den Deutschlandsberger Amtstierarzt Bernhard Ursinitsch zu den Details.
Die Vogelgrippe bereitet wieder Sorgen. Bereits in der Vorwoche hat deshalb das Gesundheitsministerium eine Stallhaltungspflicht für Geflügel in ganz Österreich eingeführt, um einer Einschleppung des Virus H5N8 in heimische Geflügelbestände entgegenzuwirken. Eine richtige Entscheidung, wie sich nach der Untersuchung von mehreren toten Schwänen in der Mur bei Kalsdorf herausgestellt hat, die nachweislich an der Vogelgrippe erkrankt sind.
Die Zahlen im Bezirk
Doch wie viele Betriebe sind nun im Bezirk Deutschlandsberg von der Verordnung betroffen? "Im Bezirk sind derzeit insgesamt 1.856 geflügelhaltende Betriebe gemeldet, wovon 42 als gewerblich einzustufen sind. Von diesen 42 Betrieben sind 24 mit Freilandhaltung ausgestattet und davon wiederum gut sechs mit einem Bio-Zertifikat", so Amtstierarzt Bernhard Ursinitsch, der zur Verordnung ergänzt: "Das Geflügel muss so untergebracht werden, dass es weder mit dem Kot von Wildvögeln noch mit den Wildvögeln selbst in Berührung kommen kann, um eine Virusübertragung zu vermeiden. Dazu müssen die Tiere allerdings nicht in einem Stall eingesperrt werden. Es funktioniert auch ein gut überdachter Auslauf nach Art eines Wintergartens. Es muss jedenfalls sichergestellt sein, dass die Tiere nicht entlaufen können und dass die Überdachung lückenlos ist." Im veterinärmedizinischen Referat der Bezirkshauptmannschaft ist man bereits zu stichprobenartigen Überprüfungen zur Einhaltung der Verordnung unterwegs. Für Mastbetriebe und Betriebe mit Legehennen mit Bodenhaltung bedeutet diese Regelung jetzt keinen Mehraufwand, da diese Tiere ohnehin aufgestallt sind. Betroffen sind Betriebe mit klassischer Freilandhaltung, die unter diesen Umständen nicht möglich ist – das gilt ebenso für Privattierhalter, die sich ein paar Hühner für den Eigenbedarf halten. Für Strauße kann im Sinne des Tierschutzes unter Einhaltung strenger Auflagen eine Ausnahmegenehmigung von der Stallhaltungspflicht erwirkt werden.
Wettlauf mit der Zeit
Derzeit ist die Verordnung unbefristet. "Ich könnte mir vorstellen, dass diese Ende März oder Mitte April aufgehoben werden wird", so Ursinitsch. Das könnte für Bio-Betriebe knapp werden: Wenn sich die Zeitspanne zur Stallhaltungspflicht über mehr als drei Monate zieht, verlieren Eier aus diesen Betrieben ihren Bio-Status und müssen zum geringeren Bodenhaltungspreis verkauft werden.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.