Antrag beim Gemeindeamt stellen

Kooperation: Margarete Hartinger und Herbert Paierl mit den Ortschefs Herbert Spirk, Rupert Fleischhacker und Franz Handler.
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  • hochgeladen von Waltraud Wachmann

Im Zusammenhang mit der saisonbedingten Winterarbeitslosigkeit kooperieren Gemeindeämter der Region samt ihren Bürgerservicestellen mit der AMS-Zweigstelle Fürstenfeld. AMS-Leiter Herbert Paierl und die Fürstenfelder Zweigstellenleiterin Margarete Hartinger zeigten sich erfreut über die bereitwillige Unterstützung der Kommunen. "So können wir auch in den Wintermonaten unsere Ressourcen in die intensive Beratungs- und Vermittlungstätigkeit investierten", meinten Hartinger und Paierl.
Hinsichtlich der nun beginnenden, jedes Jahr wiederkehrenden Winterarbeitslosigkeit mit zu erwartenden Spitzen im Dezember (im jährlichen Schnitt 500 Anträge) und im Jänner (etwa 300 Anträge jährlich) zeigten sich Hartinger und Paierl erfreut darüber, dass sich acht der neun Gemeinden des Bezirkes Fürstenfeld kooperativ zeigen. Lediglich in der Marktgemeinde Burgau und in der Stadt Fürstenfeld direkt - und hier aufgrund der örtlichen Nähe nur fünf Gehminuten vom AMS entfernt - können keine Anträge gestellt werden. Sowohl in den Bürgerservicestellen Übersbach und Altenmarkt (Stadtgemeinde Fürstenfeld) als auch in Ilz mit der Bürgerservicestelle Nestelbach, in Großwilfersdorf mit der Bürgerservicestelle Hainersdorf, in Bad Blumau, in Loipersdorf, in Söchau, in Ottendorf und in Großsteinbach werden Anträge ohne großen bürokratischen Aufwand für die Kunden beim Gemeindeamt entgegen genommen.

eAMS-Konto
Hartinger und Paierl weisen darauf hin, dass es die bequeme Möglichkeit gibt, sich über das eAMS-Konto anzumelden und das Arbeitslosengeld zu beantragen. Eine Registrierung, die rechtzeitig bis zu einer Woche vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen sollte, ist über Finanz online oder durch einen Anruf bei der AMS-Serviceline direkt möglich. Generell wichtig ist, sich spätestens am letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses arbeitslos zu melden. Eine Rückdatierung seitens des AMS ist rechtlich nicht möglich.

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