"Was tun wenn's kracht" – Experten informierten

Kammerrat Hannes Urban, Mag. Christoph Kronthaler, Bezirksstellenleiter MMag. Georg Ritzer | Foto: AK Tirol
  • Kammerrat Hannes Urban, Mag. Christoph Kronthaler, Bezirksstellenleiter MMag. Georg Ritzer
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KUFSTEIN. Wer weiß schon, dass nach einem Unfall nicht in allen Fällen davon ausgegangen werden kann, dass auch eine Versicherungsdeckung besteht! – Tatsächlich versuchen Versicherer nicht selten, sich unter Berufung auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Leistungspflicht zu entziehen – wegen einer sogenannten Obliegenheitsverletzung. Ein solcher Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen kann zum Beispiel allein schon darin bestehen, dass man als Unfallgegner nicht abwartet, bis der Verletzte abtransportiert ist – sogar dann, wenn die Rettung längst vor Ort ist.

Das und noch viel mehr erläuterte der Experte für bürgerliches Recht der Uni Salzburg, Univ.-Ass. Mag. Christoph Kronthaler, beim Infoabend „Was tun, wenns kracht?“ in der AK Kufstein. Und anhand von praxisnahen Beispielen erklärte er den Besuchern viel Wissenswertes über Unfallfolgen und Ansprüche von Geschädigten nach Auto-, Sport- und Freizeitunfällen. Neben möglichen Schadenersatzansprüchen – von Heilungskosten über Verdienstentgang bis hin zur Minderung der Erwerbsfähigkeit – behandelte er auch das Thema Hubschrauberrettung. Denn diese kann Betroffene in Tirol ohne entsprechende Versicherung noch immer teuer zu stehen kommen. Andererseits trifft Tierhalter nur ein geringer Selbstbehalt, wenn verendetes Almvieh mit dem Helikopter abtransportiert werden muss.

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