Konsumenten-Test: Weichmacher in Speiseölen
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat 19 Spezialöle getestet, darunter Lein-, Sesam-, Traubenkern-, Walnuss, Kokos- und Arganöle. Drei Produkte hätten wegen eines zu hohen Gehalts an Weichmachern laut VKI gar nicht verkauft werden dürfen.
ÖSTERREICH. Spezialöle wie Walnuss- oder Sesamöl kommen vor allem in der kalten Küche zum Einsatz, eignen sich aber auch zum Würzen warmer Gerichte. Elf der vom VKI getesten Öle schnitten mit "gut" ab, fünf weitere beurteilte der VKI als "durchschnittlich". Drei Öle wurden als "nicht zufriedenstellend" eingestuft – diese hätten aufgrund eines zu hohen Gehalts an Weichmachern gar nicht verkauft werden dürfen.
Weichmacher sind schädliche Substanzen, die aus Kunststoffen herausgelöst werden. Sie gelangen vor allem bei der Herstellung ins Speiseöl, wenn Kunststoffschläuche und -behälter im Einsatz sind. Im VKI-Test war nur das Alnatura Leinöl frei von Weichmachern.
Drei Öle fallen im Test durch
In drei Produkten (Billa Walnussöl, Merkur "Immer gut" Walnussöl, dm bio Kokosöl) war der Schadstoffgehalt laut VKI so hoch, dass diese gar nicht verkauft werden dürften. In diesen Ölen haben die Tests unter anderem den Weichmacher DEHP (Diethylhexylphthalat) nachgewiesen, der im Tierversuch krebserregend und fortpflanzungsschädigend gilt. Der Grenzwert von 1,5 mg/kg wurde bei allen drei Ölen laut VKI überschritten.
dm: Ware aus dem Verkauf genommen
"Als wir das Testergebnis des VKI erhalten haben, wurde sofort die gesamte betroffene Ware aus dem Verkauf genommen", sagt Jakob Hirsch von der dm-Presseabteilung zu meinbezirk.at. "Die Überprüfungen ergaben, dass der Weichmacher bei der Produktion des Kokosöls auf den Philippinen in das Produkt gelangt ist. Der Hersteller auf den Philippinen hat die entsprechende Anlage ausgewechselt. Er ist sehr betroffen über diesen Vorfall, der unbeabsichtigt verursacht wurde." Seit dem Bekanntwerden des Testergebnisses überprüfe dm alle Rohwarenchargen vor der Abfüllung in Glasbehälter auf Weichmacher. Erst nach dem Erhalt des einwandfreien Analyseergebnisses werde das Öl zur Abfüllung frei gegeben.
Rewe: tolerierte Tagesdosis eingehalten
Gegenüber dem VKI teilte eine Sprecherin der Rewe International AG mit, dass aktuelle Prüfergebnisse vorliegen, die das Öl als nicht bedenklich einstufen. "Demnach besteht im Sinne der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit festgelegten tolerierten Tagesdosis (TDI) für DEHP keine Gesundheitsgefährung", sagt die Sprecherin. Die Beurteilung "nicht verkehrsfähig" sei aufgrund der unklaren Gesetzeslage fraglich.
Spezialöle – Tipps des VKI
- Um die Belastung mit einem bestimmten Schadstoff zu reduzieren, sollten Kunden regelmäßig zwischen verschiedenen Sorten und Anbietern wechseln.
- Spezialöle können schnell ranzig werden: Achten Sie beim Kauf auf das Mindesthaltbarkeitsdatum!
- Lagern Sie das Öl nicht zu warm, im Sommer können Sie es auch im Kühlschrank aufbewahren. Spezialöle sollten schnell verbraucht werden!
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