Praktika im Ausland für Lehrlinge

Zeit im Ausland: Was für Schüler und Studenten selbstverständlich ist, wird nun auch für Lehrlinge immer üblicher. | Foto: MEV Verlag GmbH
  • Zeit im Ausland: Was für Schüler und Studenten selbstverständlich ist, wird nun auch für Lehrlinge immer üblicher.
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ÖSTERREICH.Der Verein Internationale Fachkräfteaustausch (IFA) stellt die Auslandspraktika für Lehrlinge im Frühjahr/Sommer 2017 sowie die Begabtenförderung Mobilität für das gesamte Jahr 2017 vor. Wichtig: Bewerbungsschluss ist Sonntag der 6. November 2016.

Die Praktika finden zu festgelegten Terminen statt und werden in Gruppen von vier bis zwölf Lehrlingen absolviert. In der ersten Woche ist eine Begleitperson von IFA vor Ort dabei. Lehrlinge ab 16 Jahren, die am besten schon das zweite Lehrjahr hinter sich haben, können sich bei IFA bewerben und Fördermittel für ein Praktikum im Ausland beantragen.

Gut für persönliche Entwicklung

Was bei Schülern und Studenten schon lange selbstverständlich ist, wird auch für Lehrlinge immer wichtiger: Auslandsaufenthalte werten nicht nur die Ausbildung auf, sie sind auch wichtig für die persönliche Entwicklung. Durch die Teilnahme an Austauschprogrammen können Lehrbetriebe ihren Lehrlingen eine attraktive Ausbildung anbieten und beschäftigen in der Folge Mitarbeiter mit internationaler Erfahrung und erweiterten Fremdsprachenkenntnissen.

Die Jugendlichen, die an einem Auslandspraktikum teilnehmen, verlieren laut IFA die Angst vor Neuem. Sie kehren offener und selbstbewusster in ihre Betriebe zurück, und das wiederum sei eine Bereicherung für die österreichischen Betriebe.

Förderung für Auslandsaufenthalt

Lehrbetriebe, die den Richtlinien entsprechen und die einem oder mehreren Lehrlingen einen Auslandsaufenthalt ermöglichen, können eine Förderung in Anspruch nehmen: Sie bekommen die Bruttolehrlingsentschädigung laut Kollektivvertrag für jenen Zeitraum ersetzt, für den sie ihren Lehrling für ein berufsbezogenes Auslandspraktikum freistellen. Der Förderantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Praktikumsende an die Wirtschaftskammer gestellt werden.

Alle Infos zu den Terminen und der Anmeldung finden Sie online auf der Website der IFA und der Website der WKÖ.

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