Klinikpersonal wird jetzt "durchgeimpft"
Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, wird nun zur Pflicht: Der Schutz der KAGes-Mitarbeiter gegen ansteckende Krankheiten.
Zugegeben, es ist eine Gratwanderung zwischen Patientenschutz und Arbeitnehmerschutz: die derzeit in Umsetzung befindliche Impfrichtlinie für alle KAGes-Mitarbeiter, die im patientennahen Bereich tätig sind. Konkret geht es darum, dass Ärzte und Pflegepersonal entweder eine bereits bestehende Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln, Varicellen sowie Hepatitis B nachweisen oder sich gegebenenfalls gegen diese Krankheiten impfen lassen müssen. Im Falle einer Impfverweigerung besteht die Möglichkeit einer Versetzung in eine Abteilung, wo eine Ansteckung weniger fatale Folgen hat. Betroffen sind also Beschäftigte der Pädiatrien, Neo-natologien, Geburtshilfen, Onkologien und Intensivstationen. „Zu unseren wichtigsten Zielen gehören selbstverständlich Sicherheit und Gesundheit sowohl für unsere Patienten als auch für unsere Mitarbeiter. Dafür können Schutzimpfungen ein wesentlicher Beitrag sein", erklärt KAGes-Vorstandsvorsitzender Karlheinz Tscheliessnigg.
Was lange währt...
...wird nun endlich gut. Denn diskutiert wird eine Erhebung des Impfstatus von Angestellten im Gesundheitsbereich schon lange. Gesetzlich abgesichert ist das Fragerecht von Spitalsbetreibern nach der Immunität der Mitarbeiter durch eine vom Gesundheitsministerium herausgegebene Richtlinie.
Nicht zuletzt durch den Fall einer ungeimpften Schwesternschülerin, die sich im Vorjahr bei einem Masern-infizierten Kind ansteckte, wurde die Diskussion neuerlich entfacht und Forderungen nach einem besseren Schutz für Mitarbeiter und Patienten laut. Erfreut über die Impfrichtlinie, die nun seit einem halben Jahr gilt, zeigt sich der steirische Ärztekammer-Präsident Herwig Linder: "So wird gewährleistet, dass besonders in sensiblen Bereichen nur vollständig durch Impfungen geschütztes Personal eingesetzt wird."
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