969.480 Wahlberechtigte können am Sonntag zur Wahlurne schreiten
Bundespräsidentenwahl: Sonntag, 24. April 2016
Zur Bundespräsidentenwahl am Sonntag, den 24. April, sind alle Personen wahlberechtigt, die am Stichtag 23.2.2016 die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Landeswahlleiter-Stellvertreter Manfred Kindermann präzisiert: „Zur Teilnahme an der Wahl müssen alle Wahlberechtigten im abgeschlossenen Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen sein. Das ergibt für die Steiermark 969.480 Wahlberechtigte zur Bundespräsidentenwahl 2016, davon sind 498.300 Frauen und 471.180 Männer."
Kindermann: „Dank Wahlkarten können Wahlberechtigte sowohl im Inland als auch im Ausland ohne Beisein einer Wahlbehörde wählen. Sie können sofort nach deren Erhalt wählen und müssen damit nicht bis zum Wahltag warten. Der Wahlberechtigte bestätigt mit seiner eidesstattlichen Erklärung, dass er den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (24. April 2016) bis 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die Wahlkarte kann in einen Postbriefkasten geworfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgegeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde, die die Wahlkarte auch am Wahltag entgegennimmt, abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal abzugeben."
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