Infos zum Thema Registrierkassen

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Die Regionalstelle Voitsberg der Wirtschaftskammer Steiermark bot im Rahmen einer Info-Veranstaltung zum Thema "Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung" durch Referentin Petra Kühberger umfassende Informationen. Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn der Jahresumsatz je Betrieb 15.000 Euro und die Barumsätze dieses Betriebs 7.500 Euro im Jahr überschreiten.

Verpflichtung ab 2016
Für jedes Unternehmen besteht ab 1. Jänner 2016 weiters die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Wichtiger Hinweis: DArüberhinaus müssen die Registrierkassen ab dem 1. Jänner 2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügugen, welche die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt. Ein Manupulationsschutz sozusagen.

WKO-Ratgeber

Die WKO Steiermark bietet unter dem Online Ratgeber http://registrierkassenpflicht.wokoratgeber.at ein Service, für welche Unternehmen eine Pflicht besteht, ob Ausnahmen oder Erleichtungern zutreffen, wann das elektronische Aufzeichnungssystem verpflichtend ist und welche technischen Schritte erforderlich sind. Alle wichtigen Infos aus rechtlicher Sicht findet man kompakt zusammengefasst auch auf http://wko.at/registrierkassen.

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