Steuertipp: Das korrekte Fahrtenbuch
Um betriebliche bzw. berufliche Nutzung eines PKW als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten geltend machen zu können, ist ein „Fahrtenbuch“ zu führen. Darin sind alle betrieblichen und privaten Fahrten aufzuzeichnen: Zeitnah, lückenlos und chronologisch. Grundsätzlich sind für jede Fahrt Datum, Kilometerstand am Beginn und Ende, gefahrene Kilometer, Ausgangs- und Zielort, Verlauf der Fahrt und Zweck anzuführen. Das Fahrtenbuch muss in gebundener oder in sich geschlossener Form vorliegen, eine lose Sammlung von Daten gilt nicht. Die geschlossene Form soll verhindern, dass nachträglich Änderungen vorgenommen werden. Ein mittels Excel geführtes Fahrtenbuch entspricht wegen der nachträglichen Veränderbarkeit nicht den verlangten Kriterien.
Unser Tipp: Erfüllen Sie unbedingt die formellen und materiellen Mindesterfordernisse. Je genauer und lückenloser Sie Aufzeichnungen führen, desto glaubwürdiger sind sie für die Finanzverwaltung.
Gaedke & Angeringer Steuerberatung GmbH
Grazerstraße 3, 8580 Köflach
www.gaedke.co.at
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