Amstettener von Missbrauchsvorwürfen freigesprochen

>Opfervertreterin Ulrike Koller vor dem Gerichtssaal. | Foto: Probst
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Schuldspruch wegen versuchter Körperverletzung – nicht rechtskräftig

BEZIRK (ip). Bis in die späten Abendstunden fieberte ein 40-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten dem Urteil des Schöffensenats am Landesgericht St. Pölten entgegen, wo er sich unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu verantworten hatte.

Einen Schuldspruch gab es zuletzt nur wegen der versuchten Körperverletzung an dem minderjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin, von den sexuellen Übergriffen, dem Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, der Nötigung, der fortgesetzten Gewaltausübung und der Freiheitsentziehung wurde der Angeklagte – vorerst nicht rechtskräftig – freigesprochen.

Damit könnte eine jahrelange Haftstrafe von dem 40-Jährigen abgewendet sein, zumal er wegen der versuchten Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt wurde. Opfervertreterin Ulrike Koller erhielt darüber hinaus den Zuspruch von 1.200 Euro Schmerzensgeld für den Minderjährigen.
Staatsanwalt Karl Wurzer klagte zunächst aufgrund der Aussagen der drei Kinder der Lebensgefährtin, wonach eine Tochter unter anderem mit zahllosen Grapschereien, aber auch mit einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung Opfer des 40-Jährigen gewesen sei, der ihr auch gedroht haben soll, sie zusammenzuschlagen, wenn sie jemand davon erzähle. Ab seinem elften Lebensjahr soll ein Sohn der Frau Faustschläge und Tritte eingesteckt haben, eine 15-Jährige habe der Beschuldigte in einer Wäschekammer eingesperrt. In ihren kontradiktorischen Einvernahmen kam es jedoch zu widersprüchlichen Aussagen, sodass man nicht einen mit einer für das Strafrecht notwendigen Sicherheit anklagekonformen Schuldspruch fällen konnte, begründete die Richterin den teilweisen Freispruch.

>Opfervertreterin Ulrike Koller vor dem Gerichtssaal. | Foto: Probst
Staatsanwalt Karl Wurzer im Landesgericht St. Pölten. | Foto: Probst

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