Mann sperrt Geliebte ein
Beziehungsstreit: Ein Amstettner und eine Rumänin werfen sich gegenseitig Schläge vor.
BEZIRK AMSTETTEN. Nachdem eine Rumänin von der Polizei Ende März 2017 aus einem Haus im Bezirk Amstetten befreit worden war – ihr Lebensgefährte hat sie eingesperrt –, führte ihre Aussage nun zur Anklage gegen ihren damaligen Partner. Dieser hatte sich wegen Freiheitsentziehung und Körperverletzung in einem Prozess am Landesgericht St. Pölten zu verantworten.
Unabsichtlich eingesperrt
Der 39-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Amstetten bekannte sich teilweise schuldig und erklärte, dass die Frau im Jänner 2017, nachdem er sie zwei Tage zuvor zum ersten Mal persönlich getroffen habe, bei ihm einzog. Er habe zehn Jahre alleine gelebt und sei es nicht gewohnt gewesen, seinen Schlüssel zu teilen. Daher habe er sie, wenn er zur Arbeit ging, unabsichtlich mehrmals in der Wohnung eingesperrt. Sie hätte aber über eine Brandschutzmauer und einen Stadl hinaus können.
Gegenseitige Vorwürfe
Zum Vorwurf eines Faustschlags meinte er auch auf Nachfrage von Verteidiger Gerhard Schafeiner, dass er sie eigentlich nur auf die Couch gestoßen habe, weil sie ihn zuvor von hinten gepackt habe. Dass er sich danach auf sie gesetzt und fixiert habe, sehe er als Notwehr. Er sei davon ausgegangen, dass sie auf ihn einschlage, wie bereits eine Woche zuvor.
Auf die Frage des Richters, wie es zum Streit gekommen sei, meinte er, dass ihm die Frau vorgeworfen habe: „Hast du schon wieder getrunken?“ Seine Antwort, „Du kannst mi am Arsch lecken“, habe zu Handgreiflichkeiten der Rumänin geführt.
Richter benötigt Dolmetscher
Schließlich behauptete die Rumänin, ihr Ex habe sie eingesperrt, weil sie ihn wegen seines Alkoholkonsums verlassen wollte. Kurzfristig habe sie auch einen Schlüssel gehabt, der aber plötzlich wieder weg gewesen sei. Von einem Notausgang habe sie nichts gewusst.
Trotz heftigen Protests der Frau entschied der Richter den Prozess zu vertagen. Ihm seien die Deutschkenntnisse der Rumänin zu wenig. Er möchte einen Dolmetscher hinzuziehen, da es bei dem Beschuldigten unter anderem aufgrund seiner einschlägigen Vorstrafen doch um einiges gehe.
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