Landesgericht St. Pölten
Mostviertler Volksschülerin von Freund der Eltern missbraucht
Umfassend schuldig bekannte sich ein 65-jähriger Pensionist am Landesgericht St. Pölten, wo er wegen der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen, sowie des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen auf der Anklagebank gelandet war.
MOSTVIERTEL. Richterin Doris Wais-Pfeffer konfrontierte den Beschuldigten mit Vorfällen, die bereits viele Jahre zurückliegen, jedoch noch nicht verjährt sind. Demnach nutzte der Mann zwischen 1996 und 1998 mehrfach den Besuch eines Ehepaares und deren Kinder in seinem damaligen Haus im Bezirk Amstetten, um die kleine Tochter der Gäste zu seinem Computer im ersten Stock zu locken, wo er die zu Beginn erst Sechsjährige intensiv im Intimbereich streichelte. Bei einem Gegenbesuch traf er das Mädchen in seinem Kinderzimmer an.
„Ich zeig dir was“
, meinte er und vollzog dabei den Oralverkehr an der Kleinen.
Zunächst erstatteten die Eltern des Kindes keine Anzeige, um die Ehe des mittlerweile geschiedenen Angeklagten nicht zu gefährden, hielten ihre Tochter aber von dem Mann fern. Nachdem er 2016 wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden war, kamen auch die lange zurückliegenden Delikte ans Licht.
2.000 Euro für das Opfer
Sein Mandant, so Verteidiger Werner Tomanek, habe bereits zwei umfassende Therapien absolviert, gelte als geheilt und weise eine äußerst positive Zukunftsprognose auf. Der Schöffensenat anerkannte dies, neben Geständnis und lange zurückliegendem Tatzeitraum als strafmildernd und verurteilte den Pensionist zu einer bedingten Zusatzstrafe von zwölf Monaten. Während der dreijährigen Probezeit, so die Weisung, muss er die Psychotherapie fortsetzen. Opfervertreterin Martina Gaspar bekam für das mittlerweile erwachsene Opfer den Zuspruch von 2.000 Euro.
Während der Beschuldigte das Urteil annahm, gab der Staatsanwalt vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig
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