Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren
Prozess um Drogen-Dealer in Amstetten
Auf die mutmaßlichen Haupttäter warten Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren, die sie mit ihren Geständnissen, ausgenommen der Mengen, herunterzudrücken versuchen.
BEZIRK AMSTETTEN. (ip) Mehrere Ordnungsstrafen in Höhe von je 350 Euro verhängte der St. Pöltner Richter gegen Zeugen, die unentschuldigt nicht zum Prozess gegen acht Angeklagte erschienen, sodass die Verhandlung daher abermals vertagt werden musste.
Wie die Bezirksblätter bereits im vergangenen Dezember berichteten, soll ein Amstettner Brüderpaar (27, 25 J.) zwischen 2016 und Sommer 2020 in Amstetten große Mengen an Suchtgift in Straßenqualität an rund 40 Abnehmer zum Teil auch gewinnbringend verteilt haben. Mitangeklagt sind eine 29-jährige Frau, sowie fünf Männer, die die beiden Tschetschenen bei zahlreichen Beschaffungsfahrten nach Wien begleitet bzw. unterstützt haben sollen.
Grammpreis von 50 bis 60 Euro
Geht Staatsanwalt Thomas Korntheuer von 2.300 Gramm zu einem Grammpreis zwischen 50 und 60 Euro aus, stellt Verteidigerin Maria Strohmayer die Menge in Frage, was die Einvernahme vieler Abnehmer zur Folge hat. Nicht für jeden verständlich handle es sich bei einem Gramm Heroin jeweils nur um 0,8 Gramm, was zu Verwirrungen hinsichtlich der Gesamtmengen, die wesentlich auch das Strafmaß bestimmen, führte.
Während ein Mitangeklagter bereits am ersten Prozesstag mit einer Diversion nach Hause gehen konnte, hofft etwa der geständige Mandant von Verteidiger Martin Kaufmann noch auf ein mildes Urteil.
Bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe
Weiter in Haft befinden sich die beiden Haupttäter, die aufgrund massiver Vorstrafen zuvor bereits unter Beobachtung von Ermittlungsbeamten standen. Auf sie warten Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren, die sie mit ihren Geständnissen, ausgenommen der Mengen, doch herunterzudrücken versuchen.
Die meisten Zeugen machte der Richter auf ihr beschränktes Aussageverweigerungsrecht aufmerksam, sofern sie sich über ihre bisherigen Aussagen hinaus selbst belasten könnten. So gab z.B. ein Konsument zu, dass er von Oktober 2018 bis Juli 2020 allein für Heroin insgesamt 8.000 Euro ausgegeben hat. Weniger bezahlt habe er nur einmal, als er mit seinem Auto einen Dealer nach Wien chauffierte.
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