Urteil gegen Pensionisten
Schuss auf Einbrecher im Bezirk Amstetten war keine Notwehr

Der Einbrecher auf den geschossen wurde. | Foto: Probst
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BEZIRK AMSTETTEN. (ip) „Mental mit der Situation überfordert“, schätzte der Richter jenen 66-jährigen Hausbesitzer aus dem Bezirk Amstetten ein, der im Februar 2019 zu seiner nicht registrierten Pistole griff, als er in seinem Wohnzimmer Einbrecher hörte.

Schuss in den Oberschenkel

„Angst, Panik, Stress“, so der Pensionist in der ersten Verhandlung im Juli am Landesgericht St. Pölten, hätten ihn dazu gebracht, die Waffe abzufeuern. Er habe niemanden verletzen, nur seinen Besitz verteidigen und die beiden Einbrecher in die Flucht schlagen wollen. Den ersten Schuss gab der Schütze im Wohnzimmer ab, den zweiten, nachdem die Täter durch das Fenster gesprungen waren. Dabei traf er einen 46-jährigen Kroaten in den Oberschenkel. Nach einer kurzen gemeinsamen Flucht, ließ der zweite Täter den Kroaten zurück.

„Berufsrisiko“ für Einbrecher

Dieser legte vor Gericht im Juli ein Geständnis ab, routiniert aufgrund seiner zwölf einschlägigen Vorstrafen und seiner mehrjährigen Hafterfahrung. 40 Monate Haft wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls nahm er an, wobei er zunächst auf Schmerzensgeldforderungen verzichtete, es sozusagen als „Berufsrisiko“ betrachtete. Aus der Haft vorgeführt, änderte er nun seine Meinung und forderte 5.000 Euro.

Nicht gezielt auf Menschen geschossen

Für den Schöffensenat standen diesmal ein medizinisches Gutachten bezüglich der Schussverletzung, sowie die Ausführungen des Sachverständigen bei Schusswaffengeschehen Manuel Fließ im Mittelpunkt der Verhandlung. Nachdem, laut Mediziner, der Schusskanal parallel zum Oberschenkelknochen des Kroaten verlief, müsse sich das Opfer in einer Hockstellung befunden haben, als der Schütze nach draußen zu Boden schoss. Fließ konnte nur bestätigen, dass der Treffer außerhalb des Fensters mit gestrecktem Arm abgegeben wurde. Ob der Pensionist gezielt auf den Einbrecher schoss, konnte keiner der beiden Gutachter sagen.

Dementsprechend argumentierte Verteidiger Andreas Mauhart. Sein Mandant habe sich maximal fahrlässig verhalten. Er sei dem Schwerstverbrecher, der nun 5.000 Euro Schadenersatz verlange, körperlich bei weitem unterlegen, habe nicht gezielt auf einen Menschen geschossen und von den fünf Patronen im Lauf auch nur zwei abgefeuert.

Das Urteil für den Pensionisten

Der Senat sprach den 66-Jährigen schuldig, den Einbrecher grob fahrlässig verletzt zu haben. Hätte er seinen Arm bewusst in Richtung des Flüchtenden bewegt, hätte man ihn wegen Mordversuchs angeklagt. Für einen absichtlichen Treffer in den Oberschenkel sei der Beschuldigte nicht versiert genug, er habe aber billigend in Kauf genommen, dass etwas passiert. Von Notwehr, so der Richter könne man keinesfalls ausgehen. „Es ist nicht erlaubt, einem flüchtenden Einbrecher nachzuschießen!“

Für den Pensionisten endete der Prozess mit einer Geldstrafe von 3.600 Euro, einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten und einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 2.100 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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