"Sex-Opa" bedankte sich für mildes Urteil
„Vergessen wir das“, sagte der 88-jährige Pensionist im Gerichtssaal zu seinem Opfer.
BEZIRK. Mit einem Brief an ihren Freund versuchte eine 27-jährige Frau die sexuellen Übergriffe des Bruders ihrer Großmutter aufzuarbeiten. Der Brief landete bei der Polizei, der 88-jährige Pensionist aus dem Ybbstal vor einem St. Pöltner Schöffensenat.
Der erste Vorfall ereignete sich bereits 1994 beim Wandern. Damals zeigte der Beschuldigte dem achtjährigen Mädchen "wie die kleinen Babys trinken“. In zwei weiteren Fällen steigerte sich das Ausmaß der Übergriffe, wobei man nach heutiger Rechtssprechung zumindest beim letzten Mal von einer Vergewaltigung ausgehen könnte, nachdem sich die damals 15-Jährige durch Beißen und Kratzen heftig gegen den Onkel wehrte. Er habe noch nie ein Strafgesetzbuch in der Hand gehabt und daher nicht gewusst, dass man das nicht dürfe, rechtfertigte sich der Pensionist. Seine Drohung, dass er beim nächsten Mal mit ihr schlafe, habe er nicht ernst gemeint. Das habe er auch öfter zu seinen früheren Lehrmädchen gesagt, schwächte der Angeklagte die Vorwürfe ab. Milderungsgründe sammelte der Pensionist nicht nur mit seinem Geständnis. Er überreichte dem Opfer noch im Gericht ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro. Der Schöffensenat verurteilte den 88-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Der Beschuldigte nahm erleichtert an und bedankte sich für das milde, rechtskräftige Urteil.
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