Mordprozess von Greinsfurth
Urteilsentscheidung vertagt – Das sind die Hintergründe

Verteidiger Michael Dohr und Farid Rifaat | Foto: Probst
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Nach einer zweitägigen Verhandlung im vergangenen Juni endete nun auch der dritte Prozesstag am Landesgericht St. Pölten, bei dem sich ein
40-jähriger Deutscher wegen des Mordes und schweren Raubes an einer
52-jährigen Filialleiterin zu verantworten hat, mit einer Vertagung.

STADT AMSTETTEN. (ip) Staatsanwalt Leopold Bien konfrontierte die Geschworenen mit belastenden Fakten rund um die Tat, die sich am 28. Mai 2019 auf dem Parkplatz eines Einkaufzentrums in Greinsfurth ereignet hatte (die Bezirksblätter berichteten). Ein Kratzer im Gesicht des Mannes, der im Tatzeitraum ohne Einkommen und ohne festen Wohnsitz war und bis September 2018 schon jahrelang im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe arbeitete, konnte anhand von DNA-Spuren unter den Fingernägeln des Opfers entsprechend zugeordnet werden. Mischprofile am Rücken, sowie im Fahrzeug des Opfers, aber auch ein nicht erklärbares Fernbleiben des Mannes vom Tatort, den er zuvor im Mai zumindest 20 Mal aufgesucht hatte, wertete Bien als weitere Indizien für die Schuld des Angeklagten. Entscheidend scheint zuletzt ein Bewegungsprofil des Verdächtigen zu sein, das anhand von Handydaten zu erstellen ist. Bisherige Ergebnisse von Auswertungen hinterließen eine Lücke von neun Minuten, in denen die Tat geschah.

Prozess wurde vertagt

Bereits zum zweiten Mal beantragte Verteidiger Michael Dohr, eine Kopie der Sim-Karte jenes Handys anzufordern, das laut Beschuldigtem bei einem Spaziergang in die Donau gefallen sei. Nachdem der Antrag im Juni abgewiesen worden war, da die notwendigen Daten darauf nicht zu eruieren seien, erklärte ein Forensiker diesmal, dass die Möglichkeit bestehe, zumal er nun auch die Zugangsdaten, an die sich der Deutsche erst kürzlich erinnerte, zur Verfügung habe. Der akzeptierte Beweisantrag führte zur Vertagung und soll nachweisen, dass sich der 40-Jährige zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort befunden habe.

Angeklagter zurechnungsfähig

Während die Befragung des psychiatrischen Gutachters Dietmar Jünger ergab, dass der Verdächtige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, keine erhöhte Aggressivität zeige, sich jedoch trotz Unterstandslosigkeit und ohne Einkommen als erfolgreicher, leistungsfähiger Hoteldirektor darstelle, zeichnete die Schwester des Deutschen ein vernichtendes Bild ihres Bruders, zu dem sie den Kontakt abgebrochen habe. Sie und ihre Familie seien überzeugt davon, dass der Angeklagte, den sie als „notorischen Lügner“ bezeichnete, den Mord begangen habe. Er habe immer viel gelogen, sei aggressiv und habe sie sogar mit einem Messer attackiert.

„Er hat immer einen Haufen seelisches Leid hinterlassen, wenn er bei uns war“, führte sie aus und ist sich sicher, dass es im Falle einer Freilassung weitere Opfer geben werde. Nicht nur Michael Dohr, auch der zweite Verteidiger Farid Rifaat stellten ihrer Aussage die Angaben der Partnerin ihres Mandanten gegenüber, die ihn als hilfsbereit und gesellig beschrieb und im Gegensatz zur Schwester von einem liebevollen Umgang mit seinem Kind sprach.

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