Zeugen bringen Nazivorwürfe gegen Mostviertler ins Wanken
MOSTVIERTEL (ip). Zum zweiten Mal binnen weniger Tage sind acht Geschworene am Landesgericht St. Pölten dazu aufgerufen, über Vorwürfe wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz zu urteilen. Gab es vor Kurzem einen rechtskräftigen Freispruch für einen FPÖ-Funktionär aus dem Mostviertel (Die BEZIRKSBLÄTTER berichteten.), müssen sich diesmal zwei Männer (26 und 38 Jahre) verantworten, die sich bereits zu Beginn des Prozesses nicht schuldig erklärten.
Die "Nazi-Vorwürfe"
Die Parallelen zum vorigen Prozess: Selber Tatort, eine Anzeige, die sich nach einem Facebook-Posting des Vorsitzenden der Sozialistischen Jugend des Ortes durch dessen Freund ergab, sowie teilweise dieselben Belastungszeugen, die in ihren Aussagen behaupteten, dass die Angeklagten sich in einem Lokal im Bezirk Amstetten mit „Heil Hitler“ zugeprostet, die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben und mehrfach „Sieg Heil“ gerufen hätten.
"Wie die Jungfrau zum Kind"
Für Staatsanwalt Karl Fischer handelte es sich dabei um „typische nationalsozialistische Parolen“, die als abstraktes Gefährdungsdelikt zu sehen sind. Während der Verteidiger des 38-Jährigen Andreas Gartner erklärte, dass sein Mandant „wie die Jungfrau zum Kind gekommen“ sei, wies Verteidiger Siegfried Gruber den 26-Jährigen betreffend darauf hin, dass der Obmann der SJ bereits einmal wegen des Versuchs der Bestimmung zur Falschaussage verurteilt worden sei, wobei er eine andere Person aufgefordert habe, den 26-Jährigen fälschlich einer Körperverletzung zu beschuldigen. Gleichzeitig sei dieser Obmann der Freund einiger Belastungszeugen und gemeinsam mit ihnen im Verein der Sozialistischen Jugend tätig.
Widersprüchliche Aussagen
Gartner führte hinsichtlich der Personenbeschreibung des 38-Jährigen an, dass die Zeugen von einem Mann sprachen, der an den Unterarmen tätowiert gewesen sei. Durch Hochkrempeln der Ärmel konnten sich die Geschworenen davon überzeugen, dass der Beschuldigte keinerlei Spuren einer Tätowierung aufweist.
Skurril wurde es schließlich bei den Angaben, wann sich der Vorfall ereignet habe. Aufgrund der ursprünglichen Aussagen war der Sommer 2017 im Gespräch, wobei der Lokalbesitzer angab, dass es sehr warm gewesen sei. Im Prozess meinte ein Zeuge, dass es im Jänner oder Februar 2018 war, ein weiterer datierte auf Jänner oder Februar 2017.
Auf die Frage von Richter Slawomir Wiaderek die Temperaturangaben des Wirtes betreffend, erklärte dieser, dass ihm eigentlich immer warm sei. Als ein Zeuge schließlich äußerte, dass die Beschuldigten an diesem Abend vor dem Lokal von der Polizei überprüft worden seien, folgte konsequenterweise eine Vertagung, um den entsprechenden Beamten zu befragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.