Polit-Aufregung um Schanigärten

Bestens frequentiert waren die Schanigärten am Samstag beim Stadtlauf. Nun müssen die Betreiber tiefer in die Tasche greifen.
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Die Beschlussfassung über eine neue Verordnung zum NÖ Gebrauchsabgabengesetz sorgte in der Gemeinderatssitzung vom 28. März für heiße Diskussionen. Wirte und Geschäftsleute müssen künftig tiefer in die Tasche greifen.
WAIDHOFEN/YBBS. (AK) Mit 1. Jänner 2011 trat eine Novelle des Landes zum Gebrauchsabgabengesetz in Kraft, von der sowohl Schanigärten als auch Warenkörbe oder Werbungen vor den Geschäften betroffen sind.
Bei den Schanigärten ermöglicht die Verordnung den Gemeinden pro angefangenen 10m² auf öffentlichen Verkehrsflächen und Monat bis zu 150 Euro einzuheben. Dies erschien dem Waidhofner Wirtschaftsbund jedoch zu hoch, weshalb man den Betrag mit 50 Euro festsetzte. WB-Obmann StR. Kurt Hraby: „Wir haben uns bemüht, Härtefälle abzufedern und die Schanigärten nicht über Gebühr zu strapazieren.“ In der FUZO wurde dieser Betrag mit 30 Euro festgelegt, da hier keine Parkplätze verstellt werden. Dies wurde im Dezember im Gemeinderat beschlossen. Um weitere Härten für die Schanigartenbetreiber abzufedern, wurde für die Monate April und Oktober der Satz auf 10 Euro reduziert.

Abfederung versucht
Eine weitere Erleichterung sollte eine Toleranz bei den Abmessungen der Schanigärten erreichen. Diese sah vor, dass für die ersten 10m2 50 Euro bezahlt werden sollten, dann nur mehr 5 Euro pro weiterem m2. Für Warenkörbe und Warenständer vor den Geschäften sieht die Verordnung vor, pro Monat 50 Euro einzuheben. Auch das sollte, laut Hraby, abgefedert werden. So sollten die ersten 3m² für Warenkörbe umsonst sein und erst ab dem vierten m² vergebührt werden. Damit wäre, so Hraby, sichergestellt worden, dass nahezu alle Betriebe ihre Warenkörbe kostenlos aufstellen hätten können.
All dies sei mit der Landesbehörde abgesprochen gewesen, so Hraby. In der Gemeinderatssitzung vom 28. März sollte diese Abänderung schließlich beschlossen werden. Eine schriftliche Anfrage von UWG-Stadtrat Fritz Rechberger an die Landesbehörde habe aber dazu geführt, dass all diese Erleichterungen gestrichen werden müssen, so der Vorwurf des WB-Obmanns. Für Warenkörbe müssen nun alle Geschäfte 50 Euro im Monat zahlen. „Damit wird der exzessiven Inanspruchnahme der öffentlichen Fläche Tür und Tor geöffnet“, so Hraby. Auch die Schanigarten-Regelung, dass jeder zusätzliche m2 bloß mit 5 Euro zu Buche schlägt, musste gekippt werden.
„Dass Stadtrat Rechberger da Rechtsauskunft vom Land einfordert, ist eigenartig. Sämtliche Bemühungen, Härtefälle zu vermeiden sind damit im Keller“, so Hraby im Gemeinderat, wo es nach einer Unterbrechung zu heftigen Wortgefechten kam. „Es stimmt, dass ich eine Anfrage an das Land gemacht habe. Diese hat aber nicht die Schanigärten betroffen“, verteidigte sich Rechberger, „ich wollte nur Rechtssicherheit bzgl. der 3m2-Regelung erhalten.“ Diese bezeichnet Rechberger als „unsinnige Geschichte“, die mit unnötigem bürokratischen Aufwand verbunden sei. Rechberger sieht sich nun den schwarzen Peter zugeschoben.
Die Verordnung wurde mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ beschlossen. UWG und Grüne ent-hielten sich ihrer Stimme. Die FPÖ stimmte dagegen.

Abgabenverordnung
Schanigartengebühr
Vorgabe des Landes NÖ: Bis zu 150€/Monat je 10m²
Waidhofner Regelung: 50 €/Monat je 10m² von Mai-September
FUZO: 30 €/Monat je 10m²
April und Oktober 10 €/Monat je 10m².

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