SÜDKOREA: 36 700 Jahre Haft wegen Wehrdienstverweigerung
Seit 1953 werden in Südkorea junge Männer, die den Dienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigern, kompromisslos strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Bis heute wurden mehr als 19 300 Zeugen Jehovas zu insgesamt über 36 700 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Doch jetzt bahnt sich eine historische Wende an.
Franz Michael Zagler, Beauftragter für Nachrichten der Zeugen Jehovas, fasst zusammen: „Am 28. Juni 2018 erklärte das Verfassungsgericht von Südkorea erstmalig in der Landesgeschichte einen Teil des koreanischen Wehrdienstgesetzes als verfassungswidrig, da es für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen keinen alternativen Dienst vorsieht. 65 Jahre lang wurden Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen auf Grundlage dieses Gesetzes eingesperrt, was durch diese richtungsweisende Gerichtsentscheidung nun abgewendet werden könnte.
Wenn Koreas Oberster Gerichtshof künftig Fälle von Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen behandelt, kann er sich auf dieses Urteil des Verfassungsgerichts stützen. Die koreanische Regierung ist außerdem verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2019 einen alternativen Dienst für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen einzurichten.
Südkorea hat zwar 1990 den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) unterzeichnet, aber bisher nicht ausreichend reagiert. Südkorea hat seine Haltung wiederholt damit begründet, die Einführung des Zivildienstes würde die nationale Sicherheit gefährden. Außerdem gäbe es in Südkorea keine einstimmige Meinung zum Thema Zivildienst.“
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