Nach Einbruchstour durch das Mostviertel: Albanern ist Haftstrafe zu hoch
Einbruchserie: "Das, was wir nicht verkaufen konnten, haben wir weggeschmissen", so einer der Angeklagten.
BEZIRK AMSTETTEN. Gegen die Haftstrafen eines St. Pöltner Schöffensenats von fünf und viereinhalb Jahren gehen zwei Albaner in die nächste Instanz. Zum Vorwurf von Staatsanwalt Karl Wurzer, wonach der 32-jährige Angeklagte elf Mal in Wohnhäuser einbrach, wobei ihm sein 29-jähriger Landsmann in acht Fällen half, zeigte sich das Duo so weit geständig, wie man ihm die Einbrüche nachweisen konnte.
Geld und Schmuck im Visier
Während der 32-Jährige mit Knasterfahrung am 22. Oktober und am 2. November 2017 alleine auf Tour ging und bei drei Einbrüchen Schmuck und Münzen im Wert von rund 32.500 Euro erbeutete, schloss sich der Jüngere Ende November an.
Immer auf ähnliche Weise, meist durch Fenster oder Terrassentüren von Einfamilienhäusern, drangen sie in Räumlichkeiten, etwa auch in eine Zahnarzt-Ordination ein, wobei sie es hauptsächlich auf Bargeld, Schmuck und Münzen abgesehen hatten.
Kundschafteten Tatorte aus
Die Tatorte in den Bezirken Melk, Scheibbs und Amstetten kundschafteten sie jeweils einen Tag zuvor mit einem dafür um rund 1.000 Euro gekauften Pkw aus. In einem gemieteten Zimmer in Wien, ihrem so genannten „Bunker“, verstauten sie die Beute. Laut Aussage der Beschuldigten hätten sie die Stücke teilweise verkauft.
Verkaufen oder wegschmeißen
"Das, was wir nicht verkaufen konnten, haben wir weggeschmissen", erklärte der 29-Jährige gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer, wobei die gemeinsam erbeuteten Gegenstände immerhin noch einen Wert von rund 15.000 Euro hatten.
"Triste finanzielle Verhältnisse"
"Die großen Geldsummen, die man mir vorwirft, die stimmen nicht", protestierte der 32-Jährige. Die erste Beute in Höhe von angeblich 29.000 Euro habe er um 1.500 Euro in Albanien verkauft.
Als Motiv gaben die Albaner triste finanzielle Verhältnisse an, der 29-Jährige benötigte auch Geld für den Anwalt seines in Spanien inhaftierten Bruders.
Zivilstreife aufgefallen
Zum Verhängnis wurde den Männern ihre Fahrt am 1. Dezember 2017 nach einem Einbruch in St. Leonhard am Forst, wo sie einer Zivilstreife aufgefallen waren, da sie bei Dunkelheit ohne Beleuchtung und viel zu schnell unterwegs waren.
Nachdem Verteidiger Bruno Bernreitner für den 32-Jährigen und sein Kollege für den 29-Jährigen Berufung anmeldeten, gab auch Staatsanwalt Wurzer keine Erklärung zu den damit nicht rechtskräftigen Urteilen ab.
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