Mann in Amstetten mit Schreckschusspistole bedroht
Als "Retourkutsche" bezeichnet der 26-Jährige den Vorwurf. Das Ganze habe sich nie ereignet.
BEZIRK. Als „b'soffene G'schicht“ wertete Verteidiger Andreas Chocholka einen Vorfall, der sich am 17. Mai dieses Jahres in einem Garten im Bezirk Amstetten ereignet hatte und seinen Mandanten wegen Nötigung auf die Anklagebank am Landesgericht St. Pölten brachte.
Mit Pistole bedroht
Laut Staatsanwalt Thomas Korn-theuer habe der 26-jährige Beschuldigte damals vier Personen mit einer Schreckschusspistole gezwungen, sich auf den Boden zu legen und die Hände in den Nacken zu geben. Der Vorwurf basierte auf den Aussagen von drei Burschen und einem Mädchen, die in der fraglichen Nacht mit dem Angeklagten unterwegs waren und schließlich von ihm in einem Garten bedroht worden seien.
Vorfall ist nicht passiert
„Ich habe eine Schreckschusspistole und Handschellen, aber ich hab das damals nicht dabei gehabt“, erklärte der 26-Jährige. „Dieser Vorfall hat sich nicht ereignet“, behauptete er. Vielmehr habe es sich um eine Retourkutsche jenes Burschen gehandelt, der ihn zunächst aus dem Garten hinausgeworfen habe und danach betrunken an ihm vorbeigefahren sei, weshalb der 26-Jährige die Polizei verständigt habe.
Betrunken zur Polizei
Bei der Polizei erschien der betrunkene Bursche jedoch aus eigenem Antrieb, und zwar mit einem Fahrzeug, das er mit zwei Promille Alkohol lenkte. Auf die Annahme des Richters, dass er dort seinen Führerschein abgeben musste, meinte er: „Nein, ich hab ja keinen gehabt!“ Er habe die anderen nach Hause geführt und wollte danach den 26-Jährigen anzeigen.
Unterschiedliche Aussagen
Die Aussagen der insgesamt fünf Beteiligten veränderten sich wesentlich zu den Darstellungen im Polizeiprotokoll, variierten aber auch im Zeugenstand derart, dass der Richter den tatsächlichen, strafrechtlichen Sachverhalt nicht erkennen konnte und die Staatsanwaltschaft noch Recherchen gegen die angeblichen Opfer wegen möglicher Falschaussagen in Betracht zieht. Für den 26-Jährigen endete der Prozess daher mit einem Freispruch im Zweifel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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